Hat mein Arzt einen Fehler gemacht? Was kann ich tun?

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Wenn man als Patient einen Arzthaftungsfall vermutet, sind viele Betroffene zunächst hilflos. Ohne medizinisch und rechtlich fundierte Kenntnisse können Sie die Frage, ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, oftmals nicht beantworten.

Hier hilft es zu wissen, welche Rechte Ihnen als Patient zustehen und wie Sie sich fundiert informieren können.

Zunächst muss geklärt werden, ob der behandelnde Arzt überhaupt einen Fehler gemacht hat. Hierbei ist zwischen verschiedenen möglichen Fehlern zu unterscheiden:

  • Dokumentationsmangel: Notwendige Angaben in der Patientenakte fehlen.
  • Befunderhebungsfehler: Arzt befundet nicht ordnungsgemäß bzw. leitet notwendige diagnostische Maßnahmen nicht ein.
  • Behandlungsfehler: Hier unterläuft dem Arzt oder einem Mitarbeiter der Arztpraxis ein Fehler im Rahmen der Behandlung. Die Behandlung selbst erreicht also nicht den sog. Facharztstandard.
  • Aufklärungsfehler: Der Arzt klärt nicht über Risiken einer Behandlung, alternative Behandlungsmöglichkeiten oder ähnliches auf.

Zu beurteilen, ob der vermutete Fehler tatsächlich einen ärztlicher Fehler darstellt, ist ohne fundierte Prüfung häufig für den Patienten alleine  nicht möglich.  Manchmal bedarf es auch hier einer schnellen gerichtlichen Durchsetzung. Viele Patienten scheuen aber das Kostenrisiko und unternehmen nichts. Vielfach unbekannt ist, dass die Mehrheit der einzelnen Landesärztekammern Gutachten- und Schlichtungsverfahren anbieten, in denen Sachverständige kostenlos Gutachten über die Behandlung der Patienten (zumindest nach Aktenlage) anfertigen. Derartige Gutachten sind kein Allheilmittel, bieten aber häufig Orientierung und Anknüpfungstatsachen.

Sollte der Gutachter zu dem Ergebnis kommen, dass dem Arzt ein Fehler unterlaufen ist, gilt es diesen juristisch zu beurteilen und bestehende Ansprüche gegen den Arzt beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung zu beziffern und geltend zu machen. Für den Patienten sieht das Recht hierbei erhebliche Beweiserleichterungen vor, die  zum Vorteil des Patienten genutzt werden können und sollten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich möglichst früh einen kompetenten Rechtsanwalt einzuschalten.

Gerne unterstütze ich Sie in dieser schwierigen Lebenslage und überprüfe, ob Ihr Anliegen erfolgsversprechend verfolgt werden kann. Hierbei nehmen wir auch häufig Ihre Krankenkasse „mit ins Boot“. Kontaktieren Sie mich entweder über das unten zur Verfügung gestellte Kontaktformular oder über wosnitza@kanzleias.de.


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