Die Marke Arzt!

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Die Marke ist ein gewerbliches Schutzrecht. Aber selbstverständlich können auch Freiberufler wie Ärzte und andere Heilberufler Marken anmelden und verwenden. Schon 2005 riet das Ärzteblatt, Eindruck zu hinterlassen – mit einer Marke.

Dr. Oetker war Chemiker, Dr. Hauschka auch. Und während der eine mit „Backin“ seine Karriere begann, machte der andere in Arzneimittelherstellung. Beides sind heute berühmte Marken. Doch ein Arzt muss natürlich nicht seinen eigenen Namen zur Marke machen – er kann es aber:

Durch eine klangvolle und richtig geschützte Marke für Ihre Produkte (Hautcremes, Sportgeräte, Bandagen), Dienstleistungen (die Praxis selbst, eine Schmerztherapie, ein Sportprogramm, andere IGeL) kennzeichnen Sie die Herkunft Ihrer Angebote und heben sich von der Konkurrenz ab. Mit Ihrer Marke verbinden Ihre Kunden und Patienten Qualität und Charakter: Ihre persönlichen Leistungen, Kenntnisse und Fähigkeiten werden durch die Marke auf Ihre Produkte und Dienstleistungen übertragen. Und das, theoretisch, für immer.

Eine Markenanmeldung erfolgt regelmäßig in drei Schritten:

1. Das richtige Zeichen

Überlegen Sie sich ein Zeichen, das Sie dauerhaft für Ihre Produkte und Dienstleistungen verwenden wollen. Wenn es nicht Ihr Name sein soll, holen Sie sich ggf. Hilfe bei einer Kreativagentur. Ihr Anwalt recherchiert, ob es bereits ältere Kennzeichen gibt, die verwechselbar sind, so dass anwaltlicher Beistand früh eingebunden werden sollte.

2. Der passende Schutzbereich

Der Schutzumfang der Marke bestimmt, für welche Produkte und Dienstleistungen und in welchem geografischen Schutzgebiet Sie Ihr Zeichen als Marke schützen wollen. Die Erstellung des Verzeichnisses übernimmt ein Anwalt. Er berät Sie auch, was den geografischen Schutzumfang betrifft – ob Deutschland, die Europäische Union und ggf. einzelne Länder, aus denen Sie besondere Patienten empfangen.

3. Das Eintragungsverfahren

Ihr Anwalt meldet die Marke für Sie an. Er steht Ihnen als Vertreter im Amtsverfahren und bei möglichen Widersprüchen Dritter zur Seite und begleitet Sie und Ihre Marke ein ganzes Markenleben lang.

Und – die Kosten sind überschaubar!

Die Kanzlei Kötz Fusbahn berät unter der Marke MediBrand© Ärzte, Heilberufler, Praxen und Kliniken in Fragen des Markenrechts. Wir beraten bundesweit, auch telefonisch, ggf. per Mail.

Dr. Daniel Kötz, Partner der Kanzlei Kötz Fusbahn, berät im Bereich Markenrecht bundesweit u.a. Ärzte und andere Heilberufler.


Foto(s): Frank Beer

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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