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Hausdurchsuchung bei Nutzern von Boerse.bz –Was tun?

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Waldorf Frommer haben zu dem Thema bereits eine Pressemitteilung herausgegeben und auch die GVU berichtet von dem Großverfahren gegen Nutzer des Portals „boerse.bz“.

Auch uns berichteten Mandanten von Hausdurchsuchungen morgens um 7:00 Uhr in ganz Deutschland. Die Ermittlungsbehörden haben faktisch zeitgleich ca. 120 Durchsuchungen durchgeführt. Der Vorwurf lautet „gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung“. Die konzentrierte Aktion richtet sich gegen die Uploader und Link-Verteiler auf der Seite boerse.bz und dem Nachfolger boerse.to.

Wie sind die Ermittlungsbehörden an die Klarnamen gekommen?

Wir haben bereits für unsere Mandanten Akteneinsicht beantragt, dann wird wohl ersichtlich werden, wie die Ermittlungsbehörden an die IP-Adressen der Uploader und danach an die Klarnamen gekommen sind. Nach derzeitigem Stand ist dies eigentlich nur möglich – wenn die Betreiber von boerse.bz oder Boerse.to mit den Ermittlungsbehörden in irgendeiner Form kooperierten.

Was tun nach einer Hausdurchsuchung auf Boerse.bz?

Bei einer Hausdurchsuchung rate ich dringend dazu sich anwaltlich vertreten zu lassen. Gerade bei diesen sehr aufwendig vorbereiteten Großschlägen ist nach unserer Erfahrung der „Jagdtrieb der Staatsanwaltschaft“ eher ausgeprägt. Es gilt der Grundsatz „Reden ist Silber, aber Schweigen ist Gold“. Es sollte überhaupt nichts ausgeführt werden, bevor nicht der Vorwurf genau geklärt ist, dazu ist zwingend erst einmal die Ermittlungsakte anzufordern.

Warum Dr. Wachs Rechtsanwälte?

Die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte befassen sich regelmäßig mit Strafverfahren mit der Schnittstelle Urheber- und Markenrecht. Auch verfügen wir bereits über die technische Kenntnis von den entsprechenden Vorgängen und können uns so noch schneller in den konkreten Fall einarbeiten. Selbstverständlich sind wir auch in Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen bereits vor Gericht aufgetreten. Wir helfen Ihnen gern.


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