Hausratsaufteilung nach Scheidung Teil II: Wie kann ein Anwalt helfen?

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Hausratsaufteilung nach Scheidung Teil II: Wie kann ein Anwalt helfen?

Eine Hausratsaufteilung nach einer Scheidung ist nicht selten relativ kompliziert. Partner, die einen Hausstand in zwei teilen müssen, stoßen dabei oft an ihre Grenzen. Aber kann ein Anwalt bei der Hausratsaufteilung nach einer Scheidung oder bereits nach einer Trennung helfen?

Hausratsaufteilung: Gerechte Aufteilung ist Pflicht

Mit der Aufteilung eines ehelichen Haushaltes entstehen viele Fragen: Wer darf das gemeinsam angeschaffte Sofa behalten, wer nimmt den Kleiderschrank mit? Wer behält die Waschmaschine oder das gemeinsam finanzierte Auto?

Eines vorweg: Diese Fragen sind nur für Dinge von Bedeutung, die definitiv nicht einem Ehegatten alleine gehören. Denn solche Gegenstände werden bei einer Hausratsaufteilung automatisch ihrem Eigentümer zugeordnet. Nur bei gemeinsamem Eigentum der Ehegatten muss aufgeteilt werden – und zwar nach den Grundsätzen der Billigkeit. Dabei geht es dann darum, darauf Rücksicht zu nehmen, wer welche Gegenstände im Alltag dringender benötigt und wer sich Ersatz der Gegenstände später nicht aus eigener Kraft leisten kann. Und natürlich muss auch auf die Bedürfnisse minderjähriger Kinder Rücksicht genommen werden, wenn die Partner Kinder haben.

Anwalt bei Hausratsaufteilung einschalten?

Zeichnen sich schon bei der Trennung Probleme mit der Aufteilung des Hausrates ab, ist es sinnvoll einen Rechtsanwalt für Familienrecht einzuschalten, der helfen kann, dass schon die vorläufige Aufteilung bei der Trennung „fair“ abläuft und auch bei der endgültigen Aufteilung nach der Scheidung „hält“. Ein Rechtsanwalt kann schon hier darüber aufklären, was nach der aktuellen Rechtsprechung bei der Hausratsaufteilung zu beachten ist.

Außerdem macht es schon beim Auszug eines Ehepartners nach der Trennung Sinn, eine Liste über den gemeinsamen Hausrat aufzustellen, damit man nach der Scheidung feststellen kann, was in der gemeinsamen Ehewohnung vorhanden war. Ein Anwalt kann dabei helfen – auch dabei zu bestimmen, was eigentlich Hausrat ist, was nicht. So kann man z. B. sicherstellen, dass nicht nach der Trennung neu erworbene Hausratsgegenstände plötzlich vom Partner in die Aufteilung einbezogen werden.

Hausratsaufteilung vor Gericht?

Kommt man auch mithilfe eines Anwaltes nicht zu einer einvernehmlichen Hausratsaufteilung, entscheidet das Familiengericht nach der Scheidung im Hausratsverteilungsverfahren über die Aufteilung des Hausrates. Auch hier ist anwaltliche Unterstützung dann sinnvoll: Denn es gilt formal alles richtig zu machen, z. B. bei der Auflistung aller Hausratsgegenstände oder der Kreditverträge, die sich auf Hausrat beziehen (Auto, Möbel, etc.). Und falls das Geld für ein Gerichtsverfahren nicht reicht und Sie keine passende Rechtsschutzversicherung haben, unterstützt ein Anwalt auch beim Antrag auf Prozesskostenhilfe.

Sie benötigen Unterstützung bei einer Hausratsaufteilung? Kontaktieren Sie mich!

Ihnen steht wegen Trennung und Scheidung eine Aufteilung Ihres Hausrates bevor und Sie und Ihr (Ex-)Partner sind sich nicht einig, wer was bekommt? Oder sind Sie sich mit Ihrem (Ex-)Partner grundsätzlich einig, aber Sie beide wissen nicht, wie Sie nun alles rechtssicher abwickeln können? Schaffen Sie Klarheit – lassen Sie sich beraten!

Kontaktieren Sie mich telefonisch, per E-Mail oder über das anwalt.de-Kontakt-Formular! Ich beantworte Ihre Fragen zum Thema Hausratsaufteilung und Abwicklung und vertrete Sie, wenn Sie doch mit Ihrem Partner in Streit geraten.


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