Hausratversicherung nach Einbruch – So bekommen Sie Ihr Geld

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Der Schock nach dem Einbruch – und dann Ärger mit der Versicherung


Die Tür aufgebrochen, Schränke durchwühlt, wertvolle Gegenstände verschwunden – ein Einbruch ist nicht nur ein materieller Verlust, sondern auch ein psychischer Schock. In diesem Moment verlässt man sich auf die Hausratversicherung – doch was, wenn diese nicht zahlt?


Viele Betroffene erleben genau das: lange Prüfungen, komplizierte Nachweise, gekürzte Zahlungen oder sogar komplette Ablehnungen. Doch nicht jede Ablehnung ist gerechtfertigt! Ich zeige Ihnen, was die Versicherung nach einem Einbruch übernehmen muss, welche Fallen Sie vermeiden sollten und wie Sie sich gegen unberechtigte Kürzungen wehren können.



Was zahlt die Hausratversicherung nach einem Einbruch?


Nach einem Einbruch übernimmt die Hausratversicherung in der Regel folgende Kosten:


       ✅ Gestohlene oder beschädigte          Gegenstände

    •    Möbel, Elektrogeräte, Schmuck, Bargeld (bis zur vereinbarten Grenze)

    •    Fahrrad oder E-Bike (falls mitversichert)

    •    Wertgegenstände wie Uhren, Kunst oder Sammlungen (Achtung: meist mit Summenbegrenzung!)


✅ Beschädigungen an Türen, Fenstern und Wohnungseinrichtung

    •    Reparaturen an Schlössern, Fenstern und Türen nach einem Einbruch

    •    Kosten für Aufräumarbeiten und Reinigung


✅ Hotelkosten, falls die Wohnung unbewohnbar ist

    •    Falls nach einem Einbruch die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist

➡ Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung auch „einfachen Diebstahl“ außerhalb der Wohnung abdeckt – z. B. gestohlene Handtaschen oder Fahrräder. Vergleichen Sie hierzu auch meinen Rechtstipp über den Fahrraddiebstahl.



Typische Probleme mit der Versicherung – und wie Sie sich wehren


Viele Versicherer versuchen, die Zahlung zu reduzieren oder ganz zu verweigern. Hier sind die häufigsten Ablehnungsgründe:


1️⃣ „Es gibt keine Einbruchspuren – also war es kein Einbruch!“


Ein Klassiker: Wenn keine eindeutig aufgebrochenen Türen oder Fenster nachweisbar sind, behauptet die Versicherung, es habe keinen Einbruch gegeben.


➡ Lösung: Ein Polizeibericht mit der Bestätigung eines Einbruchs kann helfen. Auch Spuren wie Fußabdrücke oder beschädigte Möbel sollten Sie dokumentieren.


2️⃣ „Sie haben die Tür nicht abgeschlossen – grobe Fahrlässigkeit!“


Viele Versicherungen versuchen, Zahlungen zu kürzen oder zu verweigern, wenn sie eine Mitschuld des Versicherten sehen.


➡ Gute Nachricht: Seit 2008 sind Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit leistungspflichtig – allerdings kann die Entschädigung gekürzt werden. Je nach Tarif kann es sich lohnen, dagegen vorzugehen!


Einzelne Versicherungen enthalten auch einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.


3️⃣ „Keine Kaufbelege? Dann gibt es auch keine Erstattung!“


Nach einem Einbruch verlangen viele Versicherungen Rechnungen oder Fotos der gestohlenen Gegenstände. Wer keine Belege hat, steht oft vor Problemen.


➡ Lösung: Falls keine Rechnungen existieren, helfen auch Fotos von Familienfeiern oder Social Media, auf denen Wertgegenstände zu sehen sind. Auch Zeugenaussagen von Freunden oder Familienmitgliedern können helfen.


4️⃣ „Unterversicherung – Sie haben zu wenig versichert!“


Viele Betroffene erleben nach einem Einbruch eine böse Überraschung: Die Versicherung zahlt nur einen Teil des Schadens, weil der Gesamtwert des Hausrats angeblich zu niedrig versichert war.


➡ Tipp: Lassen Sie Ihre Versicherungssumme regelmäßig anpassen! Falls Sie bereits betroffen sind, lohnt es sich, eine eigene Schätzung des Hausratwerts durchzuführen und gegen eine Kürzung vorzugehen.



So setzen Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durch


Wenn Ihre Hausratversicherung nach einem Einbruch nicht zahlt oder den Schaden kürzt, sollten Sie diese Schritte unternehmen:


1️⃣ Unverzüglich die Polizei informieren und eine Anzeige erstatten – das ist Voraussetzung für die Schadensregulierung!

2️⃣ Fotos von der Wohnung und den Schäden machen. Je mehr Beweise, desto besser.

3️⃣ Eine Liste aller gestohlenen Gegenstände anfertigen (inkl. Marke, Alter, Wert).

4️⃣ Zeugen benennen (z. B. Nachbarn, die etwas beobachtet haben).

5️⃣ Alle Unterlagen sammeln: Rechnungen, Fotos, Bankauszüge (falls Rechnungen fehlen).

6️⃣ Bei Ablehnung oder Kürzung nicht aufgeben – sondern mich beauftragen!


➡ Tipp: Viele Versicherer lehnen Zahlungen zunächst ab, in der Hoffnung, dass Kunden aufgeben. Bleiben Sie hartnäckig!


Wie ich Ihnen helfen kann


Wenn Ihre Hausratversicherung nach einem Einbruch nicht zahlt, brauchen Sie einen Experten an Ihrer Seite. Ich prüfe Ihren Fall, übernehme die Kommunikation mit der Versicherung und setze Ihre Ansprüche durch – notfalls auch vor Gericht.


✔ Ich analysiere Ihre Versicherungspolice: Welche Leistungen stehen Ihnen wirklich zu?

✔ Ich kämpfe gegen unberechtigte Ablehnungen oder Kürzungen: Falls nötig, auch vor Gericht.


Lassen Sie sich nicht von der Versicherung abwimmeln – holen Sie sich Ihr Geld zurück!


Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin – online oder persönlich. Gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche durch.


Beauftragen Sie mich, Rechtsanwalt Tobias Geisler, Limbacher Straße 62, 91126 Schwabach unter 09122-931166, per e-Mail info@rae-schwabach.de oder senden Sie uns direkt über mein Kontaktformular auf der Homepage www.rae-schwabach.de eine Anfrage. 


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