HCI Deepsea Oil Explorer mbH & Co. KG & MPC Deepsea Oil Explorer mbH & Co. KG

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Aktuell wenden sich Anleger an uns, die die geschlossenen Fonds

  • HCI Deepsea Oil Explorer mbH & Co. KG
  • MPC Deepsea Oil Explorer mbH & Co. KG

u. a. bei

  • UBS Deutschland AG
  • Sparkassen
  • Volksbanken
  • privaten Vermittlern

gezeichnet haben und sich falsch beraten fühlen.

HCI Deepsea Oil Explorer mbH & Co. KG und der Schwesternfonds MPC Deepsea Oil Explorer GmbH & Co. KG verliefen anders als geplant.

Die Fertigstellung der Erkundungsplattform verzögert den Betriebsstart, sodass keine Einnahmen generiert werden konnte. Tatsächlich fielen pro Tag Verspätung sogar Strafen in Höhe von 95.000 USD an den Charterer an. Die prognostizierten Ausschüttungen aus 2008 sind nicht erfolgt.

Die Anleger, die uns beauftragen ihre Ansprüche auf rechtlichem Weg durchzusetzen, wundern sich nun über die Nachzügler, die möglicherweise noch in einer Interessengemeinschaft festhängen, bisher keinen Anwalt haben oder noch abwarten, dass sich der Fonds zum Besseren entwickelt.

Unsere Erfolge für Anleger dieser Beteiligungen:

Unser Mandant aus Köln erhielt im Frühjahr dieses Jahres seine vollständige Kapitaleinlage sowie Verzugszinsen zurückgezahlt und wurde von der Nachhaftung freigestellt: https://www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/urteile-und-erfolge/mpc-deepsea-oil-explorer-sparkasse-koelnbonn-nimmt-berufung-zurueck/

Über weitere Urteile werden wir berichten.

Nutzen auch Sie unsere kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung: https://www.kapitalmarktrecht-kanzlei-petersen.de/service/ersteinschaetzung/, senden Sie uns eine E-Mail oder stellen Sie uns Ihre Fragen am Telefon. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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