HCI Renditefonds III – Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung

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Der Schiffsfonds HCI Renditefonds III beteiligt sich an sechs Schiffen, von welchen fünf Containerschiffe namens MS Antje Wulff, MS Gerd, MS Jandavid S, MS Katharina S und MS Thomas Mann sind. Hinzu kommt der Tanker MS Cielo di Parigi. Die Anleger des 2003 aufgelegten HCI Renditefonds III mussten sich in den vergangenen Jahren mit unregelmäßigen bzw. reduzierten Ausschüttungen abfinden, da finanzielle Probleme der Schiffe prognosegemäße Ausschüttungen nicht immer zuließen.

Anleger, die sich von ihrer Beteiligung an dem Fonds HCI Renditefonds III trennen möchten, können rechtliche Schritte erwägen. Die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann klären, ob die Anleger erfolgreich Ansprüche geltend machen können. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Schiffsfonds HCI Renditefonds III ermöglicht werden kann. Hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler überprüft werden.

Anlageberatung musste über Chancen und Risiken ein klares Bild zeichnen

Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Beratungsgesprächs müssen die Berater die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erklären. Wurden Anleger nicht auf die Risiken hingewiesen, die sich aus der Beteiligung an dem HCI Renditefonds III ergeben, stehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Beratung im Raum. Beispielsweise wurde nicht jedem Anleger in der Anlageberatung ausreichend erläutert, was ein geschlossener Schiffsfonds ist und welche Risiken mit einer Beteiligung verbunden sind. Ein solcher Hinweis ist insbesondere dann nötig, wenn ein Anleger zuvor noch nie in einen geschlossenen Fonds investiert hatte.

Schiffsfonds sind nämlich keine sicheren Kapitalanlagen und nicht für eine sichere Altersvorsorge geeignet. Ein Dachfonds beteiligt sich an Schifffahrtsunternehmen, welchen Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust innewohnen. Auch mussten Anleger darauf hingewiesen werden, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds trennen können. Der Zweitmarkt für „gebrauchte" Fondsanteile ist nicht geregelt. (Fehlende) Hinweise auf Provisionen sind ein Knackpunkt vieler Beratungsgespräche, da Berater oftmals gegen Aufklärungspflichten verstießen. Haben Anleger des HCI Renditefonds III das Gefühl, dass sie bei ihrem Beratungsgespräch nicht ausreichend über die Risiken eines Schiffsfonds aufgeklärt wurden, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre individuellen Ansprüche und Rechte überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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