HCI Renditefonds IV – falsche Anlageberatung löst Anspruch auf Schadensersatz aus

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Zu Beginn umfasst das Schiffsportfolio des 2004 aufgelegten HCI Renditefonds IV zwölf Schiffe. Nach dem Verkauf des Schiffs MS Frisian Sky fahren noch die Frachter MS Patagonia, MS Marion Green und MS Margaretha Green sowie die acht Containerschiffe MS Berta, MS Euro Max, MS Frisian Pioneer, MS Frisian Star, MS Stadt Bremen, MS Stadt Emden, MS Stadt Flensburg und MS MarChaser für den Schiffsfonds. Da der HCI Renditefonds IV von der schwierigen Lage der Schifffahrt nicht unberührt blieb, müssen die Anleger schon längere Zeit auf Ausschüttungen verzichten.

Anleger, die sich von der ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI Renditefonds IV trennen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinsichtlich ihrer rechtlichen Optionen beraten lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird.

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, muss diese zum einen zu den Wünschen des Anlegers passen. Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Schiffsfonds sind Unternehmensbeteiligungen, welche sich nicht für eine sichere Altersvorsorge eignen

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung HCI Renditefonds IV von ihren Anlegern für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung - wie so oft - hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären.

Für Anleger des Schiffsfonds HCI Renditefonds IV, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des HCI Renditefonds IV sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Allerdings müssen die Anleger des HCI Renditefonds IV bedenken, dass Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung verjähren können. So gibt es neben der 10-jährigen Höchstverjährungsdauer auch eine kürzere, 3-jährige Frist, die kenntnisabhängig ist.

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu.

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