Heparin-Pause nach Beinvenen-Thrombose: 7.000 Euro

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Mit außergerichtlichem Vergleich vom 12.08.2016 hat sich die Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses verpflichtet, an meine Mandantin 7.000 Euro zur endgültigen Abfindung ihrer Ansprüche zu zahlen.

Die 1975 geborene Angestellte wurde am 19.03.2015 stationär unter der Diagnose „Thrombose der rechten Vena femoralis communis und iliaca externa, kleine Thrombose in der linken Vena femoralis communis“ aufgenommen. Am 20.03.2015 erfolgte eine Aspirex-Aspirationsembolektomie der V. femoralis communis und iliaca externa rechts von transpopliteal, die Implantation eines 12 x 60 mm Veniti-Stents in der A. iliaca externa und eines 14 x 60 mm Veniti-Stents in der V. femoralis communis. Die Mandantin blieb vollheparanisiert mit einem Ziel-PTT von 50-70 Sekunden. Am Folgetag, den 21.03.2015, lag eine deutliche Beschwerdebesserung vor. Die Mandantin konnte wesentlich schmerzärmer den rechten Fuß belasten, die Schwellung nahm ab.

Am Samstag, 21.03.2015, gegen ca. 19.45 Uhr stellte die Mandantin fest, dass der Heparin-Perfusor nicht mehr funktionierte. Sie informierte sofort das Pflegepersonal. Erst gegen 0.05 Uhr, am 22.03.2015, kam eine Ärztin und schloss den Perfusor wieder an. Die Unterbrechung der Heparin-Perfusor-Versorgung dauerte insgesamt vier Stunden.

Durch die Heparin-Perfusor-Pausierung kam es zu einer Re-Thrombose im gleichen Ausmaß wie präinterventionell. Die Mandantin litt unter stärksten Schmerzen im Oberschenkel. Diese Schmerzen waren im Verlauf bis 4 Tage stark zunehmend, so dass die Mandantin erneut gefäßchirurgisch vorgestellt werden musste. Eine erneute Bildgebung erfolgte.

In der CT-Phlebographie kam die Thrombose im Wesentlichen wie vorbekannt zur Darstellung. Bei nun auch weiter distal ergänzten Schichten war ein Verfolgen der Thrombose bis in den Unterschenkelbereich möglich. Nach Erweiterung der analgetischen Medikation in Rücksprache mit den Schmerztherapeuten kam es langsam zur Schmerzbesserung und zunehmender Mobilisierung. Die Mandantin wurde am 27.03.2015 mit immer noch starken Schmerzen und gebehindert aus der stationären Behandlung entlassen.

Sie war drei Wochen danach nicht in der Lage, Dinge des täglichen Lebens zu erledigen.

Die Mandantin hatte den Ärzten des Krankenhauses vorgeworfen, grob behandlungsfehlerhaft von Samstag, 21.03.2015, 19.45 Uhr, bis Sonntag, 0.05 Uhr, 22.03.2015, die Heparin-Versorgung für vier Stunden eingestellt zu haben, obwohl das Risiko einer Re-Thrombose bei Heparin-Perfusor-Pausierung bekannt war. Hierdurch habe sich eine Re-Thrombose im gleichen Ausmaß wie präinterventionell ausgebildet, welche in der Bildgebung sogar ein Verfolgen der Thrombose bis in den Unterschenkel möglich gemacht habe. Diese Behandlungsfehlervorwürfe wurden durch ein außergerichtliches Sachverständigengutachten des Klinikums Ludwigsburg bestätigt: Die Heparinpause sei unerklärlich und müsse als Behandlungsfehler angesehen werden. Es bestünde ein direkter Zusammenhang zwischen der Heparinpause und der Re-Thrombose.

Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrechtt



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