Herausgabe Kontodaten von PayPal bei Urheberrechtsverletzungen

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kurz & bündig

  1. Ein weltweit agierendes Unternehmen darf sich nicht ausnahmslos auf die Geltung des Rechts berufen, in dessen Staat es seinen Firmensitz hat.
  2. PayPal muss unter gewissen Umständen die Kontodaten von Produktfälschern offenlegen.

(LG Hamburg, Urteil vom 11.07.2016 – 308 O 126/16)

I. Sachverhalt

In der Sache ging es um eine Urheberrechtsverletzung durch das Bereitstellen von illegal kopierten Hörspielen und deren Verkauf über ein Konto von PayPal. Entsprechende (Verwertungs-)Rechte lagen bei der Klägerin. Nachdem die Verantwortlichen nicht über ein Impressum der vertreibenden Website oder über den Provider ermittelt werden konnten, forderte die Klägerin PayPal zur Herausgabe der Identität des Kontoinhabers auf. Der Zahlungsdienstleister, mit Unternehmenssitz in Luxemburg, verlangte dazu ein Urteil eines luxemburgischen Gerichts.

II. Rechtliche Einordnung

Dem widersprach nun das LG Hamburg. PayPal muss nach dem Urteil des LG die Namen seiner Kontoinhaber auch dann offenlegen, wenn der geschädigte Rechtsinhaber in Deutschland sitzt und Auskunft verlangt, sofern sich der Rechtsverletzer nicht auf anderem Weg ermitteln lässt. Eine europaweit tätige Bank dürfe sich nicht darauf berufen, nicht an ihrem Unternehmenssitz verklagt worden zu sein. PayPal betonte deutlich, dass es nicht im Interesse des Unternehmens sei, die Verletzer geistiger Eigentumsrechte zu unterstützen oder zu decken. Allerdings müsse sich das Unternehmen an luxemburgisches Recht und insbesondere an die dortigen Gesetze zum Bankengeheimnis halten.

III. Quintessenz

Wenngleich eine Begründung des Urteils noch aussteht, so weist es doch eine erhebliche praktische Relevanz auf. Denn PayPal ist im Online-Zahlungsverkehr inzwischen Standard. Die Entscheidung des LG trägt damit zu einer weiteren Stärkung geistiger Eigentumsrechte bei. PayPal kündigte an, die Rechtslage mit deutschen und luxemburgischen Rechtsberatern zu überprüfen.

RA Marc. E. Evers

Wiss.Mit. Julius Pieper


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