Hess AG: Rechtsanwalts-AG will Zivilklage einreichen

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Knapp zweieinhalb Jahre, nachdem die börsennotierte Hess AG durch Bilanzmanipulationen in Turbulenzen geraten war, hat die Staatsanwaltschaft Mannheim nun Anklage gegen die beiden ehemaligen Vorstände Christoph Hess und Peter Ziegler erhoben. Im Raum steht der Vorwurf der Bilanzmanipulation. Noch in diesem Jahr könnte den Verantwortlichen damit der Prozess gemacht werden. Die Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth sieht sich durch Anklageerhebung der Justizbehörden gegen die beiden Manager des mittlerweile insolventen Lampenherstellers in ihrer „Causa Hess AG“ bestätigt: „Spätestens jetzt dürfte die bislang geäußerte Auffassung der Vorstände und der Wirtschaftsprüfer, die Bilanzen seien in Ordnung, eher einem Wunschdenken als der Realität entsprechen“, erläutert Rechtsanwalt Klaus Nieding, Vorstand der Rechtsanwalts-AG Nieding + Barth.

Die Frankfurter Kapitalmarktkanzlei vertritt im Fall Hess AG eine große Zahl von Mandanten. Für sie will die Nieding + Barth AG nun den nächsten Schritt gehen: „Wir werden in Kürze im Auftrag unserer Mandanten Klage gegen die Vorstände und gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einreichen", so Klaus Nieding.

Die Hess AG war erst vor gut drei Jahren, im Oktober 2012, an die Börse gegangen. Grundlage hierfür war ein Emissionsprospekt, in welchem die Bilanzen und Abschlüsse der beiden Vorjahre aufgeführt waren. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hatte Bilanzen und Abschlüsse mit einem unbeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Aufgrund des Verdachts von Bilanzmanipulationen berief der Aufsichtsrat im Januar 2013 die Vorstände Christoph Hess (CEO) und Peter Ziegler (CFO) ab. Am 13.02.2013 beantragte die Hess AG die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Eine Überprüfung der Bilanzen seitens Nieding + Barth ließ schnell Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit aufkommen, was ein vom Insolvenzverwalter der Hess AG in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigte.

Durch die Anklageerhebung herrscht nun diesbezüglich annähernd Gewissheit. „Nachdem die Vorstände sowie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft außergerichtlich bisher jedwede Verantwortung für die Fehlerhaftigkeit der Bilanzen abgelehnt hatten, dürfte es für diese auch zivilrechtlich nunmehr eng werden“, so Nieding.


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