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Hilfe bei Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen The Salvation - zahlen Sie nicht ungeprüft 815 Euro

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Wegen angeblicher Rechtsverletzung an dem Filmwerk „The Salvation“ mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Internetanschlussinhaber ab. Mit der Abmahnung wendet sich die Gegenseite erst einmal an den registrierten Anschlussinhaber. Nur dieser kann im Rahmen der Ermittlung herausgearbeitet werden, da die Bestrebungen der Gegenseite immer an der Haustür des ermittelten Internetanschlusses enden. Dem Anscheinsbeweis nach ist dies auch zulässig. Zulässig auf der anderen Seite ist jedoch auch, dass sich der Angeschriebene gegen die Anschuldigung wehrt, falls zum Beispiel Dritte für die Rechtsverletzung verantwortlich sein sollten.

Was wird in der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „The Salvation“ gefordert?

Die Forderung in einer Abmahnung beinhaltet unterschiedliche Bestandteile. Der Betroffene wird aufgefordert, das widerrechtlich erlangte Werk zu löschen. Ferner soll er eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Weiterführend geht es in der Forderung der Abmahnung auch um Geld. Der Betroffene wird verpflichtet, Schadenersatz und Aufwendungsersatz zu zahlen. Unter Aufwendungsersatz können alle Kosten zusammengefasst werden, die im Rahmen der Ermittlung entstanden sind. Hierzu zählen Anwaltskosten, Ermittlungskosten und mögliche Gebühren.

Nicht vorschnell auf die Abmahnung von Waldorf Frommer für „The Salvation“ reagieren!

Gleichwohl in der Abmahnung zwei Fristen gesetzt sind, die in jedem Fall eingehalten werden sollten, bedeutet das nicht, dass der Empfänger der Abmahnung vorschnell und unüberlegt handeln sollte. Nach dem Erhalt der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „The Salvation“ geht es darum, sich ausreichend über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten solch einer Abmahnung zu informieren. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten: die Recherche im Internet und der Weg zu einem Anwalt. Das Internet bietet unterschiedliche Foren und Blogbeiträge zu dem Thema Abmahnung. Problematisch bei diesen Ratschlägen und Tipps ist, dass in der Regel oftmals der Rat gegeben wird, die Geldzahlung kategorisch abzulehnen und lediglich den Unterlassungsanspruch zu erfüllen. Infolge dieser Herangehensweise werden alle weiteren Zahlungsaufforderung der Gegenseite ignoriert und es wird drei Jahre lang gewartet, dass die Ansprüche der Gegenseite verfallen, ohne gerichtlich geltend gemacht worden zu sein. Manch einer wird mit dieser Vorgehensweise auch erfolgreich gewesen sein. Viele jedoch wurden von der Kanzlei Waldorf Frommer verklagt oder haben spätestens im Mahnverfahren aufgegeben, sich gegen die Forderung zu wehren.

Alternativ besteht der Weg zu einem Anwalt, zumindest um sich erst einmal grundlegend zu informieren. Viele Anwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Diese sollte in jedem Fall wahrgenommen werden. Der Anwalt wird aller Wahrscheinlichkeit nach dazu raten, sich mit der Gegenseite außergerichtlich zu einigen. Diese Einigung sollte immer so vollzogen werden, dass vorerst geprüft wird, welche Anteile der Forderung unberechtigt sind und zurückgewiesen werden können. Ziel hierbei ist es, dass der Betroffene so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt. Leider ist es so, dass nur die wenigsten Abgemahnten aus der Angelegenheit kommen, ohne etwas gezahlt zu haben. Das bedeutet jedoch nicht, dass immer die vollen 815 € fällig werden. Hier sollte jeder Einzelfall intensiv geprüft werden.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „The Salvation“ konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Die möglicherweise daraufhin folgende Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag an, der bereits im ersten Telefonat mitgeteilt wird. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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