Hilfe bei Abmahnung Microsoft Corp./FPS Rechtsanwälte
- 2 Minuten Lesezeit
Seit Jahren vertreten wir Mandanten, die eine Abmahnung von Microsoft/Rechtsanwälte FPS erhalten haben. Wir haben bereits mehrfach über die Abmahnungen von Microsoft berichtet:
- https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-microsoft-fps-gefaelschte-dvd_077950.html
- https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-microsoft-vertrieb-von-gebrauchter-software-fps_064427.html
- https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-microsoftfps-vertrieb-gefaelschter-software-und-gebrauchtsoftware_074963.html
Gegenstand einer aktuellen Abmahnung ist erneut der angeblich rechtsverletzende Vertrieb von Microsoft Windows 7 Dell-Recovery DVDs. Die Rechtsanwälte FPS/Microsoft behaupten auch in diesem Fall, dass durch den Vertrieb angeblich gefälschter Microsoft Windows 7 Professional DVDs in die Verwertungsrechte nach den §§ 69a f., 69c und 97 UrhG eingegriffen würde. Darüber hinaus wird behauptet, dass die Markenrechte der Firma Microsoft verletzt seien.
In der aktuellen Abmahnung werden erneut die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung, Auskunft sowie die Zahlung von Schadenersatz gefordert. Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000 € geltend gemacht.
Wir vertreten seit Jahren Mandanten, die Abmahnungen von FPS Rechtsanwälten und/oder Microsoft erhalten haben. Die Rechtsprechung zum Vertrieb von Gebrauchtsoftware ist noch recht jung und nicht sämtliche Fragen sind geklärt. Onlinehändler, die gebrauchte Software anbieten wollen, sollten vor Beginn der Verkaufsstätigkeit die relevante Rechtsprechung kennen und im Zweifel einen Fachanwalt für Urheberrecht und/oder gewerblichen Rechtsschutz hinzuziehen. Relevant sind aktuell insbesondere die „Used-Soft“-Entscheidungen des BGH. Des Weiteren sollten Anbieter die „Green-IT“-Entscheidung des BGH kennen.
Reaktion bei Erhalt einer Abmahnung von Microsoft
Wir kennen die Gegner seit Jahren und raten dem Empfänger einer Abmahnung, folgende Grundregeln zu beachten:
- Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
- Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
- Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
- Fachanwalt kontaktieren
Unsere Leistung für Sie
Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:
- Erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
- Durchgehend persönliche Ansprechpartner
- Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
- Unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
Kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.
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