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Hilfe bei Abmahnung von Fareds wegen Skin Trade kostenlose Ersteinschätzung

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Die Rechtsanwälte FAREDS mahnen im Auftrag ihrer Mandantschaft Personen wegen angeblicher Rechtsverletzungen an dem Film „Skin Trade“ ab. In den letzten Monaten ist die Kanzlei Fareds er in den Hintergrund getreten und hat im Vergleich zu den vorigen Jahren anscheinend für weniger Abmahnungen ausgesprochen. In einem aktuell zu Prüfung vorliegenden Fall gehen die Rechtsanwälte wieder gegen Internet Anschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird, einen urheberrechtlich geschützten Film unerlaubt in einem Netzwerk verbreitet zu haben. Die Folgen solch eine Anschuldigung sind schwerwiegend und gehen immer mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Aufforderung zur Zahlung eines Geldbetrages einher.

Gegen die Abmahnung von Fareds wegen Skin Trade kann sich der Betroffene wehren.

Schutzlos ist der Abgemahnte der Forderung nicht ausgesetzt. Es besteht durchaus die Möglichkeit sich gegen die Abmahnung zu wehren. Gerade dann, wenn der registrierte und abgemahnte Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film Skin Trade nicht selber begangen hat, sondern Dritte als Täter infrage kommen könnten, besteht die Möglichkeit ein Teil der Geldforderung zurückzuweisen. Schadensersatz muss nämlich nur der Täter zahlen. Die Geldforderung besteht jedoch nicht nur aus Schadensersatz sondern auch aus der Erstattung der angefallenen Kosten. Diese würden in diesem Fall weiterhin bestehen bleiben und könnten von der Gegenseite durchgesetzt werden. In manchen seltenen Fällen, kann auch dieser Anteil der Geldforderung zurückgewiesen werden, nämlich dann wenn der Anschlussinhaber nicht nur direkt für die Verletzung verantwortlich ist, sondern auch seine Prüf- und Sicherungspflichten ausreichend erfüllt hat. In diesem Fall bestehen gute Chancen die Abmahnung von Fareds wegen Skin Trade erfolgreich zurückzuweisen.

Nach dem Erhalt der Abmahnung geht es darum, sich zu informieren.

Betroffene sollten in jedem Fall Rücksprache mit einem Anwalt halten. In den meisten Fällen ist dieses erste Gespräch kostenlos und ein Kostenrisiko ist somit minimiert. Wir von der Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte finden auch, dass die erste Einschätzung im Abmahnfall kostenlos sein sollte und bieten diese daher auch an. Erst danach, wenn der Empfänger der Abmahnung von Fareds wegen Skin Trade weiß, welche absehbaren Chancen, Risiken und Kosten bestehen, kann er mündig entscheiden, was das Beste für ihn ist.

Im Falle einer Abmahnung ist der Einzelfall zu berücksichtigen.

Wie bereits angeführt geht es darum, die individuelle Ausgangslage des jeweiligen Falls zu berücksichtigen. Die Gegenseite geht in der Abmahnung von Fareds wegen Skin Trade immer von einem pauschalen Fall aus. Entlastende Argumente müssten daher fachgerecht angebracht und an die Gegenseite herangetragen werden. Solch ein Vortrag ist durch den Laien nur schwer möglich, da viele Betroffene sich eher belasten als entlasten. Daher sollte eine Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Seite erst einmal nicht erfolgen. Überlassen Sie dieses besser einem Anwalt.

Im Internet wird oftmals der Rat verbreitet, die Geldzahlung zu verweigern und lediglich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Dieser Vorgehensweise ist möglich, aber nicht für jeden ratsam. Die gegnerische Seite wird sich wohl in den seltensten Fällen einfach damit abfinden, dass der Betroffene die Geldzahlung verweigert. Gerade dann wenn diese Weigerung nicht argumentativ begründet ist, werden weitere Zahlungsaufforderungen, ein Mahnverfahren oder etwa eine Klage folgen. Wer jedoch Nerven aus Stahl hat und vollkommen auf Konfrontationskurs gehen möchte, der kann diese Vorgehensweise versuchen. Wer jedoch möchte, dass die Angelegenheit abschließend, schnellstmöglich und kostengünstig beendet wird, der sollte sich der Abmahnung von Fareds wegen Skin Trade stellen und mithilfe eines Anwalts ein gutes Ergebnis aushandeln.

Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung der Kanzlei Fareds wegen Skin Trade konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen ersten Schätzung an uns wenden. Die möglicherweise daraufhin folgende Verteidigung bieten wir für einen vorher festgelegten pauschalen Abgeltungsbetrag an. Danach können Sie entscheiden, ob unser Angebot für Sie infrage kommt. Auch wenn Sie keine anwaltliche Vertretung wünschen, können Sie gerne mit Dr. Wachs die Angelegenheit besprechen und der zeigt ihn auf was möglich und für Sie gut ist. Gerne helfen wir Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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