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Hilfe bei Abmahnung von Fareds wegen "The Secretary" - zahlen Sie nicht voreilig die 735 Euro!

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Was ist eine Abmahnung?

Mit der Abmahnung von Fareds wegen „The Secretary“ zeigt der Rechteinhaber auf, gegen welche Gesetze verstoßen wurde, welche genauen Hintergründe und Informationen für die Täterschaft des Abgemahnten (bzw. des Anschlussinhabers) sprechen. Weiter wird angegeben, welches Verhalten von dem Rechteinhaber in Zukunft erwartet wird. Mit der Abmahnung soll ein kostenintensives Urteil verhindert werden. Die Kosten für die Abmahnung können, da es ja im Interesse des Abgemahnten ist, auf den Empfänger des Schreibens abgewälzt werden.

Was ist eine Unterlassungserklärung

Die Unterlassungserklärung ist der Mittelpunkt der Abmahnung von Fareds wegen „The Secretary“. Mit dieser verpflichtet sich der Abgemahnte, das gerügte Verhalten zu beenden und im Fall einer Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Oftmals sind den Abmahnungen bereits vorgefertigte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese müssen und sollten nicht verwendet werden, wenn die Möglichkeit einer Neuformulierung besteht. Wer die von der Gegenseite vorgefertigte Erklärung unterzeichnet, der schwächt seine noch gute Ausgangslage unnötig.

Gibt es eine gesetzlich vorgegebene Form für solch eine Unterlassungserklärung?

Nein. Abgesehen von grundlegenden Eckdaten, die eine Unterlassungserklärung, um wirksam zu sein, beinhalten muss, kann die Erklärung frei verändert werden. Abmahnende Kanzleien nutzen dieses Wissen oft aus, und legen den Abmahnungen bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung bei. Diese können, sollten die bereits erwähnten Anforderungen erfüllt sein, weiter oder enger formuliert werden. So muss der Empfänger versichern, im Wiederholungsfall zwar eine Vertragsstrafe zu zahlen, diese muss jedoch nicht auf 5001,00 Euro festgelegt werden. Es steht jedem Abgemahnten frei, die Strafe im Streitfall durch ein Gericht prüfen zu lassen.

Woher bekomme ich eine Unterlassungserklärung?

Der Abmahnung ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht ungeprüft verwendet werden. Die in Abmahnungen mitgeschickten Erklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst. Eine Neuformulierung durch den eigenen Anwalt ist dringend angeraten.

Haftet der Internetanschlussinhaber in jedem Fall?

Nein. Der Anschlussinhaber kann nicht immer in vollem Umfang zur Rechenschaft gezogen werden. Im Rahmen einer Verteidigung muss geprüft werden, unter welchen Bedingungen die Rechtsverletzung stattgefunden hat. Es wird hierbei unterschieden zwischen Täterhaftung und Störerhaftung. Im Falle der Störerhaftung, also dann, wenn der Internetanschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht selber begangen hat, kann zum Beispiel der Schadensersatz zurückgewiesen werden.

Was ist nach dem Erhalt der Abmahnung zu tun?

Nach dem Erhalt der Abmahnung von Fareds wegen „The Secretary“ sollte sich der Betroffene erst immer grundlegend darüber informieren, welche Möglichkeiten bestehen, unberechtigte Anteile der Forderung zurückzuweisen. Wenn auch Sie mit einer Fareds-Abmahnung konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen ersten Schätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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