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Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer - „American Sniper - Die Geschichte des Scharfschützen Chris Kyle“

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Im Auftrag des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment GmbH fordern die Anwälte Waldorf Frommer aus München die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 815,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von demjenigen, dem die unerlaubte Verbreitung des Films „American Sniper – Die Geschichte des Scharfschützen Chris Kyle“ vorgeworfen wird. Der Film ist die biographische Verfilmung der Lebensgeschichte des Scharfschützen Christopher Scott „Chris“ Kyle, der tragischerweise am 2. Februar 2013 zusammen mit seinem Freund Chad Littlefield auf dem Schießplatz Rough Creek Lodge im Erath County in Texas erschossen wurde. Bei dem Angreifer handelte es sich um einen Kriegsveteran, der angeblich an einer posttraumatischen Belastungsstörung gelitten haben soll.

Was ist nach dem Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „American Sniper – Die Geschichte des Scharfschützen Chris Kyle“ zu tun?

1. Nicht vorschnell die Ansprüche der Gegenseite erfüllen. Erst einmal muss geprüft werden, ob die Geldforderung in vollem Umfang geltend gemacht werden kann. Abhängig ist die Entscheidung davon, unter welchen Bedingungen die Rechtsverletzung an „American Sniper – Die Geschichte des Scharfschützen Chris Kyle“ stattgefunden hat. Grob lässt sich immer in Täter- und Störerhaftung unterscheiden. In dem ersten Fall ist der Rechtsverletzer auch der abgemahnte Anschlussinhaber. In diesem Fall kann die Gegenseite versuchen, Anwaltskosten und Schadensersatz geltend zu machen. Fraglich ist hierbei jedoch immer, ob die Forderung angemessen ist. Der zweite Fall wäre die Störerhaftung: Hierbei haben Dritte die Rechtsverletzung an „American Sniper – Die Geschichte des Scharfschützen Chris Kyle“ begangen und der registrierte Anschlussinhaber haftet nur teilweise.

2. Informieren Sie sich. Es gibt neben unterschiedlichen Internetforen auch die Möglichkeit, sich im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung an Dr. Wachs zu wenden. Dieser berät Abgemahnte seit Jahren und beantwortet nicht nur alle anfallenden Fragen sondern zeigt auch Lösungsmöglichkeiten auf. Ziel hierbei ist immer, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat.

Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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