Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer für Tyrant – kostenlose Ersteinschätzung

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Für den Rechteinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH hält, verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Tyrant”.

Haften Sie in jedem Fall für die Urheberrechtsverletzung?

Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Im Zusammenhang mit der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Tyrant” wird zwischen Täter- und Störerhaftung unterschieden. Bei der Täterhaftung hat der registrierte Anschlussinhaber die Serie selber geladen und verbreitet. Bei der Täterhaftung kann ein Anwalt gute Dienste leisten und versuchen, die geforderte Summe zu reduzieren. Ziel hierbei ist es, dass der Abgemahnte weniger als die geforderten 815,00 Euro zahlt.

Bei der Störerhaftung hat eine Dritte Person die Serie „Tyrant” zum Download angeboten, dieses aber über den Internetanschluss den Abgemahnten gemacht. In diesem Fall entfällt in der Regel der geforderte Schadensersatz und die Anwaltskosten müssen trotzdem gezahlt werden. Zurückgewiesen werden können die Anwaltskosten in den Fällen, in denen die nachweislich die Prüf- und Sicherungsplichten erfüllt wurden. 

Vorab sollte nicht unerwähnt bleiben, dass nach dem Erhalt der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Tyrant” sicherlich Geld an die Gegenseite gezahlt werden muss, wobei sich über die Höhe streiten lässt und auch gestritten werden sollte.

Nicht unüberlegt und vorschnell die mitgeschickte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben!

Der Waldorf Frommer Abmahnung für „Tyrant” ist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Diese muss nicht verwendet werden. Auch wenn der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben muss, besteht keine Pflicht, die von der Gegenseite vorgelegte Version zu verwenden. Besser ist es, die Erklärung in einigen Punkten abzumildern

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Abmahnfall?

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Tyrant” erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind  6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kanzlei Wachs Rechtsanwälte 


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