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Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Die Augen des Engels“

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Im Auftrag des Rechteinhabers geht die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer derzeit gegen angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Die Augen des Engels“ vor. Bei dem Film handelt es sich um die Verfilmung des Mordfalls an der Studentin Meredith Kercher. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das streitgegenständliche Filmwerk unerlaubt in einem Netzwerk verbreitet zu haben. Dieses Vergehen wurde durch eine Ermittlungsfirma angeblich beweissicher festgestellt. Sicherlich gibt es bei dieser Vorgehensweise immer wieder Fehler, doch grundlegend kann erst einmal davon ausgegangen werden, dass die Ermittlung richtig vollzogen wurde.

Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung wegen „Die Augen des Engels“?

Die Forderung der Abmahnung besteht vereinfacht gesagt aus drei Bestandteilen: Der Betroffene soll Schadensersatz zahlen, die Erstattung der angefallenen Kosten leisten und eine so genannte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Bei der strafbewehrten Unterlassungserklärung handelt es sich um eine Verpflichtung, ähnlich eines Vertrages, bei der der Rechtsverletzer bestätigt, das abgemahnte Verhalten zu beenden und nicht mehr zu wiederholen. Solch eine Unterlassungserklärung ist in wenigen Sätzen so kurz wie möglich zu halten. Es sollte nicht mehr versichert werden, als wirklich notwendig ist.

Der Gesetzgeber hat einige Voraussetzungen vorgegeben, die die Wirksamkeit solch einer Unterlassungserklärung bestätigt. Der Abmahnung von Waldorf Frommer für „Die Augen des Engels“ ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht verwendet werden, wenn die Möglichkeit einer Neuformulierung besteht. Wer die in der Abmahnung mitgeschickte Unterlassungserklärung verwendet, der schwächt seine oft noch gute Ausgangslage. Das Internet bietet unterschiedliche Möglichkeiten, solch eine Unterlassungserklärung herunterzuladen verwenden. Sicherlich ist dieses die kostengünstigste Möglichkeit, nicht jedoch immer die beste. Gerne berät Sie Dr. Wachs im Rahmen einer Ersteinschätzung dazu, was es bei der Unterlassungserklärung zu beachten gibt.

Was ist nach dem Erhalt der Waldorf-Frommer-Abmahnung für „Die Augen des Engels“ zu beachten?

Informieren Sie sich. Nur wer seine Möglichkeiten kennt, der kann in Falle der Abmahnung richtig handeln. Es besteht die Möglichkeit. sich im Internet in unterschiedlichen Foren und auf Blogs zu dem Thema einzulesen. Sicherlich ist das persönliche Gespräch mit einem in der Materie kündigen Anwalt die beste Lösung. Gerade auch darum, da dieser auf die individuelle Situation näher eingehen kann.

Handeln Sie schnell, aber nicht vorschnell und unüberlegt. Nach dem Erhalt der Abmahnung sind in der Regel nur wenige Tage Zeit zu reagieren. Das bedeutet jedoch nicht, dass in den ersten Stunden der großen Unruhe nach dem Erhalt der Waldorf-Frommer-Abmahnung für „Die Augen des Engels“ gehandelt werden sollte. Beruhigen Sie sich erst einmal und hören Sie sich an, welche absehbaren Chancen, Risiken und Kosten eine Verteidigung hat und suchen Sie sich dann einen Verteidiger, zu dem Sie Vertrauen haben.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der Abmahnung?

Wenn auch Sie mit einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Die Augen des Engels“ konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen ersten Schätzung an Dr. Wachs wenden. In diesem Gespräch geht es darum, anfallende Fragen zu klären, aber auch aufzuzeigen, welche Verteidigungschancen und -möglichkeiten bestehen. Die möglicherweise daraufhin folgende Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen vorher festgelegten pauschalen Abgeltungsbetrag an. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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