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Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „The Loft“

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Etwas Verbotenes zu tun, ohne erwischt zu werden, das ist nur unter gewissen Vorsichtsmaßnahmen möglich. Ähnliche Überlegungen führte die Protagonisten des Films The Loft dazu, eine Wohnung anzumieten, um dort von der Freundin unentdeckt Schäferstündchen mit der Geliebten zu verleben. Doch so wie im Film als auch im realen Leben wird irgendwann jedes Treiben aufgedeckt. In dem vorliegenden Abmahnfall nicht durch die Ehefrau, sondern durch den Mitarbeiter einer Anti-Piracy Firma, die durch den Rechteinhaber des Films The Loft beauftragt wurde, die bekannten Tauschbörsen hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung des Films zu überwachen. Die gesammelten Daten werden in die Hände der großen Kanzlei Waldorf Frommer aus München übergeben, die dann eine Abmahnung schreibt und diese an den registrierten Anschlussinhaber verschickt.

Nicht immer ist der Empfänger der Waldorf Frommer Abmahnung wegen The Loft auch der Täter

Die Ermittlung der Gegenseite endet immer an der Haustür des Betroffenen. Wer die Rechtsverletzung begangen hat, lässt sich nicht eindeutig aussagen. Dieser Umstand führt zu dem ersten möglichen Einwand gegen die Waldorf Frommer Abmahnung für The Loft. Sollte eine dritte Person den Film verbreitet haben, dann entfällt ein Teil der Geldforderung und kann zurückgewiesen werden. Folglich wird der Betrag in Höhe von 815,00 Euro verringert. 

Ist der Abgemahnte immer zur Rechenschaft zu ziehen?

Nein. Wie bereits angeführt entlastet ihn der Fall, wenn er nicht der Täter ist. Weiteführend gilt es dann zu klären, ob er bei der Überlassung seines Internetanschlusses seine Pflichten zur Kontrolle und Sicherung ausreichend erfüllt hat. Die Gegenseite geht immer von einem Pauschalfall aus. Diese Sicht kann durch Argumente entkräftet werden.

Nicht ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung abgeben

In der Waldorf Frommer Abmahnung für The Loft wird eine sogenannte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Diese sollte nicht verwendet werden, wenn die Möglichkeit einer Neuformulierung besteht. Besser ist es, wenn der eigene Anwalt eine Erklärung verfasst, die die Interessen des Betroffenen schützt. 

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk The Loft 

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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