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Hilfe bei Abmahnung von Waldorf Frommer wegen "The Mentalist" finden Sie hier!

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Worum geht es in der Abmahnung wegen „The Mentalist – Byzantium” und „The Mentalist – The Whites Of His Eyes”.

Eine durch den Rechteinhaber Warner Bros. beauftragte Ermittlungsfirma hat festgestellt, dass über eine IP-Adresse eine oder mehrere Folgen der Serie The Mentalist unerlaubt Dritten zum Download angeboten wurden. Angesichts dieser vermuteten Rechtsverletzung hat der Rechteinhaber die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München damit beauftragt ihre rechtlichen Interessen zu wahren und das dokumentierte Verhalten zu abzumahnen.

Was wird in der Waldorf Frommer Abmahnung für „The Mentalist – Byzantium” und „The Mentalist – The Whites Of His Eyes” gefordert?

Wegen dieser angeblichen Rechtsverletzung macht die Gegenseite Schadensersatz und Unterlassungsansprüche geltend. Der Betroffene wird aufgefordert die Episoden „The Mentalist – Byzantium” und „The Mentalist – The Whites Of His Eyes” nicht mehr im Internet zu verbreiten, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, sowie die angefallenen Kosten zu übernehmen und Schadensersatz zu zahlen. Es wird deutlich dass die Forderung der Abmahnung aus vier sehr unterschiedlichen Bestandteilen besteht. Pauschal lässt sich nicht sagen, ob der Betroffene sämtliche Ansprüche erfüllen muss. Abhängig davon, unter welchen Bedingungen die Rechtsverletzung stattgefunden hat, muss geprüft werden, ob nicht zum Beispiel der Schadensersatz zurückgewiesen werden kann. Weiter geht es darum im Rahmen einer Verteidigung zu klären, wer den Unterlassungsanspruch erfüllen muss. Der Unterlassungsanspruch wird dadurch erfüllt, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben wird. Ob der Anschlussinhaber diese wirklich unterzeichnen muss, lässt sich nicht pauschal beantworten.

Wie kann man sich gegen die Waldorf Frommer Abmahnung für „The Mentalist – Byzantium” und „The Mentalist – The Whites Of His Eyes” wehren?

Nach dem Erhalt der Waldorf Frommer Abmahnung geht es darum, sich ausgiebig über die absehbaren Chancen, Risiken und Kosten zu informieren. Wie eingangs bereits angeführt wurde geht es darum, die Abmahnung durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Dieser kann die näheren Umstände prüfen und mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen. Sicherlich besteht auch die Möglichkeit sich ohne anwaltliche Vertretung gegen die Abmahnung wegen „The Mentalist – Byzantium” und „The Mentalist – The Whites Of His Eyes” zu wehren. Die Erfolgsaussichten sind hierbei jedoch wesentlich geringer. Auch besteht die Gefahr, Fehler zu machen, die eine Verteidigung sogar noch erschweren.

Was gibt es im Zusammenhang mit der Waldorf Frommer Abmahnung wegen „The Mentalist – Byzantium” und „The Mentalist – The Whites Of His Eyes” zu beachten?

In der Abmahnung sind Fristen gesetzt. Diese sollten in jedem Fall eingehalten werden. Richtig und zeitnah handeln sollte die oberste Maxime sein. Dass bedeutet jedoch nicht, vorschnell und unüberlegt zu handeln. In den ersten Schreckstunden nach dem Erhalt solch einer Abmahnung sollte der Betroffene nicht voreilig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen oder etwa ungeprüft die Ansprüche der Gegenseite erfüllen. Betroffene sollten sich beruhigen, die Angelegenheit ruhig und nüchtern betrachten und sich dann zu dem Thema informieren.

Was bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte im Falle der Waldorf Frommer Abmahnung für „The Mentalist – Byzantium” und „The Mentalist – The Whites Of His Eyes”?

Die Dr. Wachs Rechtsanwälte vertreten seit Jahren Betroffene in Abmahnfall. Wichtig und vorangestellt hierbei ist das Interesse des Betroffenen so wenig Kosten wie möglich zu haben und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abzugeben. Die außergerichtliche Verteidigung bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte für einen festgelegten Pauschalbetrag an, der den Forderungsbetrag der Abmahnung bei weitem unterschreitet und lediglich ein Bruchteil der eigentlich geforderten Summe ist. Damit die Betroffenen nicht die Katze im Sack kaufen, bieten die Dr. Wachs Rechtsanwälte vor der Verteidigung eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung an. In diesem Gespräch geht es darum, die anfallenden Fragen zu beantworten. Gerne helfen auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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