Hilfe bei häuslicher Gewalt – so schützen Sie sich und Ihre Kinder
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Gewalt in der Ehe oder in der Partnerschaft ist leider keine Seltenheit. Meist sind auch gemeinsame Kinder von gewalttätigen Ausbrüchen negativ betroffen. In meiner familienrechtlich ausgerichteten Kanzlei habe ich viele Mandantinnen, ja, es sind meist die Frauen, die erst nach einem langen Leidensweg den Mut gefunden haben, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Warum haben Opfer von Gewalt Angst, sich Hilfe zu suchen?
Opfer häuslicher Gewalt haben neben der Angst vor ihrem Partner die Scham, gegenüber ihren Mitmenschen offenzulegen, in welcher Lage sie sich befinden.
Erste Schritt in die richtige Richtung:
1. Suchen Sie sich anwaltliche Hilfe, und zwar in einer familienrechtlich ausgerichteten Kanzlei. Wir Familienrechtler verfügen in der Regel nicht nur über das juristische Fachwissen, sondern sind auch einfühlsam und psychologisch genügend geschult, Ihre Gesamtsituation zu überblicken.
2. Begeben Sie sich in therapeutische Behandlung, denn: Im Zweifel haben Sie in Ihrer Beziehung soviel Schlechtes erlebt, sind co-abhängig, manipulierbar und vieles mehr. Ein Therapeut kann Ihnen helfen, Sie durch eine Ihrer schwierigsten Phasen Ihres Lebens zu begleiten.
3. Lassen Sie ein Annäherungsverbot beim Familiengericht erwirken und reduzieren Sie den Kontakt zu Ihrem Partner auf ein Minimum.
4. Schützen Sie Ihre Kinder. Tragen Sie dem Kindeswohl Rechnung, indem Sie Ihren Kindern zeigen, dass Sie stark sind und sich aus der schädlichen Situation befreien können.
5. Lassen Sie das Sorgerecht auf Sie übertragen, sofern die Voraussetzungen vorliegen.
6. Lassen Sie erlittene Verletzungen ärztlich dokumentieren und erstatten Sie nach Möglichkeit Strafanzeige gegen Ihren Partner. Das polizeiliche Aktenzeichen können Sie dann beim Beratungsgespräch Ihrem Rechtsanwalt/Ihrer Rechtsanwältin nennen.
Sobald Sie die Kraft gefunden haben und sich Hilfe suchen, geht es Ihnen schon ein wenig besser. Aus meiner anwaltlichen Erfahrung kann ich sagen, dass es den meisten Betroffenen beim ersten Beratungstermin sehr schlecht geht, in den Gesprächen viel geweint wird und die Verzweiflung groß ist. Aber: Ich kann auch sagen, dass nach ca. fünf Monaten eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität eintritt, die Betroffenen sich auch optisch verändern, sich neu erfinden. Auch die gemeinsamen Kinder können endlich wieder durchschlafen, die Schulnoten werden besser, Verhaltensauffälligkeiten verringern sich.
Das Umgangsrecht zwischen Kindern und dem mittlerweile meist getrennt lebenden Partner bleibt dabei natürlich unbenommen.
Mein Fazit: Gewaltschutzverfahren, einstweilige Anordnungsanträge sowie das emotionale Auffangen der Betroffenen sind aus anwaltlicher aber auch aus meiner ganz persönlichen Sicht Instrumente, um die Lebensqualität zeitnah wieder herzustellen. Für Sie und Ihre Kinder.
Sie haben nur ein Leben, daran sollten Sie immer denken.
Hilfe erhalten Sie unter unserer Rufnummer oder via E-Mail oder via WhatsApp an die Notfallnummer.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Kanzlei am Kaiserbrunnen auch in der Corona-Krise für Sie geöffnet hat.
MfG
Sandra Günther
Rechtsanwältin
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