Veröffentlicht von:

Hilfe bei Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen "A Most Violent Year" im Auftrag der Universum Film GmbH

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt Internetanschlussinhaber wegen angeblicher Rechtsverletzungen an dem Filmwerk „A Most Violent Year“ ab und fordert in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eins Geldbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Abschwächung der Ansprüche bei Fehlverhalten Dritter

Sollten Dritte und nicht der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung an „A Most Violent Year“ begangen haben, so kann und sollte die Forderung der Kanzlei Waldorf Frommer kritisch geprüft und unberechtigte Anteile zurückgewiesen werden.

Müssen die 815,00 Euro in jedem Fall gezahlt werden?

Nein. Es gibt Fallkonstellationen, in denen kann z. B. der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Zum Beispiel dann, wenn der Anschlussinhaber nicht direkt für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Denn den Schaden muss nur der ersetzen, der ihn zu verantworten hat. Pauschal lässt es sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Fall machbar ist – eine konkrete Prüfung ist daher ratsam.

In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „A Most Violent Year“ geht es jedoch nicht nur um Geld. Mittelpunkt der Abmahnung ist der Unterlassungsanspruch. Mit der Pflicht zur Erfüllung soll dem Geschädigten in einem Abmahnverfahren die Sicherheit vermittelt werden, dass der Film „A Most Violent Year“ nicht weiterhin unerlaubt verbreitet wird.

Mit der Waldorf-Frommer-Abmahnung für „A Most Violent Year“ befindet sich der Betroffene in einem zivilrechtlichen Verfahren. Weitere Ermittlungsarbeit von Seiten der Polizei oder etwa Staatsanwaltschaft hat der Rechtsverletzer nicht zu befürchten.

Gegen die Abmahnung für „A Most Violent Year“ kann sich der Betroffene wehren. Viele Abgemahnte versuchen die Verteidigung im Alleingang und hoffen, dass die Angelegenheit verjährt; sie zahlen kein Geld an die Gegenseite, während zugleich eine Unterlassungserklärung aus dem Internet übernommen wird. Bei der richtigen Formulierung – auch hierbei kann vieles falsch gemacht werden – kann so zwar der gröbste Schaden abgewendet werden. Der Kanzlei Waldorf Frommer bleibt jedoch immer noch die Möglichkeit einer Kostenklage oder eines Mahnverfahrens.

Daher sollten Empfänger der Abmahnung von Waldorf Frommer für „A Most Violent Year“ versuchen, die Angelegenheit abschließend und mit einem für beiden Seiten annehmbaren Ergebnis zu beenden. Hierzu behilflich ist sicherlich die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte für „A Most Violent Year“ erhalten haben, dann steht Ihnen Dr. Wachs gerne zur Verfügung. Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihre Kanzlei Wachs Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Dr. Wachs Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema