Hilfe vom Anwalt nach Verkehrsunfall: Kostenlose Erstberatung bei Unfall mit Auto, LKW oder Fahrrad

  • 2 Minuten Lesezeit

Hatten Sie sind einen Verkehrsunfall? Dann helfen wir Ihnen gerne, Sie erhalten von uns eine kostenlose Erstberatung. Rufen Sie uns gerne einfach an oder schreiben Sie uns hier eine Nachricht.

Wir antworten Ihnen auch schriftlich sehr schnell, da wir eine moderne Online-Kanzlei sind und per E-Mail, Telefon oder WebAkte arbeiten. Aus diesem Grund sind wir für Sie immer sehr gut erreichbar. Sie müssen sich also keinen Urlaub nehmen oder Ihren Feierabend für einen Anwaltsbesuch verschwenden. Wir richten für Sie auch kostenlos eine Online-WebAkte an, sodass Sie immer einen vollständigen Überblick über Ihre Akte haben.

Unseren Hauptsitz haben wir in Germering, wir betreiben aber auch Zweigstellen in Unterhaching (bei München), Holzkirchen und Elsteraue. Wir vertreten mit Hilfe unserer WebAkte Mandanten in ganz Deutschland.

Hilfe bei Verkehrsunfällen

Ihr Auto, LKW oder Fahrrad wurde bei einem Unfall beschädigt? Auch wenn der Gegner seine Schuld nicht bestreiten sollte, lohnt sich eine unverbindliche Anfrage: Denn wir machen für Sie gerne Ihre gesamten Ansprüche, wie z. B. Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur, Auslagenpauschale oder Schmerzensgeld, geltend und vergessen hierbei natürlich nichts. Die gegnerischen Versicherungen zahlen freiwillig nämlich meist nur, was man auch fordert.

Lohnt sich ein Anwalt? Muss ich meinen Anwalt selbst bezahlen?

Was viele nicht wissen: Wenn die Gegenseite den Schaden bezahlt, übernimmt die Versicherung des Unfallverursachers auch unsere Rechtsanwaltsgebühren. Und zwar zusätzlich zu Ihrer Zahlung, die Sie vom Verursacher erhalten. Natürlich rechnen wir aber auch gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab, wenn die Gegenseite z. B. alle Schuld an dem Unfall von sich weist. In diesen Fällen müssten wir dann eine Klage für Sie einreichen.

Auszug aus unseren anwaltlichen Leistungen im Verkehrsrecht:

  • Einfordern der Reparaturkosten beim Unfallverursacher
  • Geltendmachung von Nutzungsausfall, also eine Entschädigung für die Reparaturdauer, da Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit nicht nutzen konnten
  • Fordern von Schmerzensgeld für Sie und/oder Ihre Mitfahrer
  • Bei Firmen: Geltendmachung von Verdienstausfall
  • Wenn der Gegner nur eine Teilschuld hat, prüfen wir auch die Frage der Mithaftung
  • Durchsetzung der Ansprüche außergerichtlich und vor Gericht

Bei Fragen rund um Verkehrsunfälle sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner.

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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