Hinterbliebenengeld

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In der Person der Erben des verstorbenen Patienten, z.B. als Ehefrau, Tochter oder Sohn des Verstorbenen, entsteht zumeist ein Hinterbliebenengeld, gem. § 844 III BGB


Zitat: (3) Der Ersatzpflichtige hat dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird vermutet, wenn der Hinterbliebene der Ehegatte, der Lebenspartner, ein Elternteil oder ein Kind des Getöteten war.)


Dies wird im Allgemeinen mit zwischen 10.000 - 12.000 €, entsprechend bereits früher schon zugesprochener Schockschäden, beziffert. So wird bei einem Flugzeugabsturz sofort an den Hinterbliebenen 50.000 € gezahlt. Von daher wären zwischen 12.000 € (Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 05.05.2022, Az. 18 U 168/21) und 20.000 € (Landgericht Dessau-Roßlau, Urt. v. 22.10.2021, Az.: 4 O 220/20) noch der untere Bereich. Bei Verlust eines Kindes infolge eines Gewaltdeliktes kann die Leistung eines Hinterbliebenengeldes in Höhe von 20.000,00 € für jeden Elternteil angemessen sein.


Zitate aus dem o.g. Urteil:

"Die nahezu einhellige Rechtsprechung berücksichtigt den in der Begründung des Regierungsentwurfes genannten Betrag von 10.000 € als Orientierungshilfe...Der Anspruch auf Hinterbliebenengeld unterscheidet nicht, ob die getötete Person Opfer einer terroristischen bzw. extremistischen Tat war oder nicht...Die in der zum Hinterbliebenengeld bislang bekannt gewordenen Rechtsprechung sowie die dadurch festgesetzten Beträge des Hinterbliebenengeldes, sind Ausdruck der durch den Gesetzgeber den Gerichten übertragenen Bemessung der Anspruchshöhe, die eine Würdigung der den jeweiligen Fall prägenden Umstände, wie z.B. die Intensität der tatsächlich gelebten sozialen Beziehung entspricht..."



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