Tod während einer Herzoperation – Schadensersatz 23.000 €

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Der Patient sollte einen Aortenklappenersatz erhalten. Während der Operation ist er dann allerdings leider verblutet, weil es bei Beginn der Operation nicht gelang, ihn richtig an den weiteren Blutkreislauf anzuschließen. Eine venöse Kanüle, die von der Leiste aus hineingeschoben wurde, kam im Vorhof des Herzens nicht an. Es konnte auch kein venöser Rückfluß gemessen werden. Trotzdem machte man mit der Operation weiter, ohne den Verbleib der Kanüle zu hinterfragen. Auch während der OP benötigte man sehr viel Blutkonserven sowie Blutersatzstoffe (fast 13 Liter), was auch nicht dazu führte, dass man der Problematik nachgekommen wäre. Es kam zu einer abdominellen Blutung. Erst als der Bauch deswegen anschwoll, sind die Ärzte dem auf den Grund gegangen und fanden später auch das defekte Blutgefäß. Leider war es dann schon zu spät. Durch den erheblichen Blutverlust war der Patient über einen längeren Zeitraum in einer hämorrhagischen Schocksituation.


Der Patient konnte nicht mehr gerettet werden.


Es hätte sofort der hochgradige Verdacht auf eine Perforation der Vene gestellt werden müssen. Es gab klare Hinweise darauf, dass die eingebrachte Kanüle extravaskulär lag. Man hätte die Operation sofort unterbrechen müssen und die Kanüle sicher bergen müssen und die Perforation der Vene versorgen müssen. Es handelte sich auch nicht um eine Not – Operation. Man hätte diese auch später fortführen können. Die Reaktion der Ärzte, die Kanüle zu belassen und die Operation fortzusetzen, war aus gutachterlicher Sicht nicht mehr nachvollziehbar. 


Damit handelte es sich um ein grobes Behandlungsverschulden. Es mußte ein Schadenersatz (Hinterbliebenengeld, Beerdigungskosten) gezahlt werden.


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