Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen “Deadpool 2"

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Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen „Deadpool 2“

Im vorliegenden Fall wird dem Betroffenen vorgeworfen das besagte Werk über das Internet anhand eines Filesharing-Programmes (P2P-Client) in unberechtigter Weise zur Verfügung gestellt zu haben, sodass die „User“ dieses Programmes darauf zugreifen konnten.

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München soll die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern, ein Musterformular ist beigefügt. Daneben macht die Kanzlei gemäß § 97 Abs. 2 UrhG die Zahlung von Schadensersatz i. H. v. 700,00 € sowie gemäß § 97 a Abs. 3 S. 1 UrhG die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten i. H. v. 215,00 € geltend. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Waldorf Frommer gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages i. H. v. 915,00 € an.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH . Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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