Hinweisgeber-Richtlinie: Deutschland wird von der EU-Kommission vor dem EuGH verklagt

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Gesetzliche Regelung vom Bundesrat gestoppt 

Deutschland ist verpflichtet, die EU-Hinweisgeber-Richtlinie umzusetzen. Anfang Februar hatte der Bundesrat ein entsprechendes Umsetzungsgesetz blockiert, obwohl die Umsetzungsfrist dafür bereits abgelaufen war. Der EU-Kommission ist jetzt der Geduldsfaden geplatzt und verklagt die Bundesrepublik Deutschland sowie sieben weitere EU-Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof.  

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Verpflichtungen nach EU-Recht 

Die Hinweisgeber-Richtlinie soll für einen Rahmen sorgen, in dem Hinweisgebern geeignete Wege aufgezeigt werden sollen, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Rechtsvorschriften rechtssicher melden können. Die Kommission schreibt dazu: 

„Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden“.  

Hintergrund ist, dass Hinweisgeber die Möglichkeit bekommen sollen, ohne mit eigenen negativen Konsequenzen rechnen zu müssen, Missstände oder kriminelles Handeln aufdecken können und dafür zustände Stellen über entsprechende Vorgänge informieren zu können. Regelmäßig wird es sich bei solchen „Whistleblowern“ um Mitarbeiter mit einem besonderen Zugang zu sensiblen Informationen handeln. 

EU ab 2019 mit neuen Regeln 

Nach verschiedenen Skandalen, wie den Panama Papers und Datenlecks, die durch Whistleblower aufgedeckt worden sind, gab es im EU-Rahmen im Jahr 2019 eine Einigung. Dabei war z.B. vereinbart worden, dass Whistleblower den Weg, wie Verstöße angezeigt werden, frei wählen können. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie war Ende Dezember 2021 abgelaufen. 

Wie eine Beratung aussehen kann:

  • Anwaltliche Erstberatung zur Einschätzung der Erfolgsaussichten bzw. des weiteren Vorgehens
  • Professionelle Vertretung Ihrer Interessen sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich
  • Individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt (kein Call-Center)
  • Aufzeigen Ihrer individuellen Handlungsmöglichkeiten

Inhalt des Hinweisschutzgesetzes 

Das Gesetz sieht in der vom Bundestag beschlossenen Fassung verschiedene Regeln vor. Dabei geht es u.a. darum: 

  • Whistleblower bekommen die Gelegenheit, Hinweise mündlich, schriftlich oder auf eigenen Wunsch auch persönlich abzugeben 

  • Unternehmen mit über 50 Beschäftigen müssen sichere interne Hinweisgebersysteme zur Verfügung stellen 

  • Außerdem wird beim Bundesamt für Justiz eine weitere externe Meldestelle einrichten 

  • Wichtig ist außerdem eine Beweislastumkehr für Whistleblower, die nach einem Hinweis negative Konsequenzen in ihrem Berufsalltag spüren 

  • Auch anonymen Hinweisen muss nachgegangen werden 

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Beratung im Arbeitsrecht 

Wir beraten zu allen relevanten Fragen im Arbeitsrecht. Wir beraten auch Unternehmen zu allen Fragen der Hinweisgeber-Richtlinie. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.  

Foto(s): Vy Rechtsanwälte, Adobe Stock, Unsplash

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