Hochwasserschäden durch Flutkatastrophe werden bis zu 80 % ersetzt

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Es ging nun recht schnell mit den Hilfen für Betroffene. Nach dem die ersten Schäden beseitigt sind und das Gesamtausmaß der Schäden beziffert werden kann, können die Menschen auf Hilfe vom Staat hoffen. Wer nicht versichert ist, wird mit seinem Schaden nicht allein gelassen. 

Bis zu 80 % der Schäden werden erstattet - im Einzelfall mehr

Das Bundeskabinett hat am heutigen Tage eine Verordnung auf den Weg gebracht, wonach Betroffene der Flutkatastrophe bis zu 80 % der entstandenen Schäden ersetzt bekommen. In Einzelfällen bzw. Härtefällen sollen sogar 100% des entstandenen Schadens erstattet werden. Leistungen aus der Soforthilfe bzw. Leistungen von Versicherungen werden zu 100% angerechnet. 

Da es sich hier um Belange handelt, die in die Kompetenz der Länder eingreift, muss der Bundesrat der Verordnung noch zustimmen. Die Abstimmung ist für den 10. September geplant. Es dürfte sich aber eher um eine Formsache handeln, denn das Vorgehen ist mit den Ministerpräsidenten bereits abgestimmt. 

Prozentuale Verteilung auf betroffene Bundesländer

Bund und Länder hatten sich bereits auf ein 30-Millarden-Hilfspaket verständigt. Die Mittel entfallen zu 55 % auf Rheinland-Pfalz, zu 44 % auf Nordrhein-Westfalen und die verbleibenden Beträge werden auf die ebenfalls betroffenen Bundesländer Bayern und Sachsen verteilt. 

Antragstellung teilweise bereits ab Oktober möglich

Nach Angaben der Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), soll die Antragstellung zumindest in Rheinland-Pfalz ab Oktober möglich sein. Die Antragstellung soll sich demnach unkompliziert gestalten. 

Guter Ansatz - Zweifel bleiben

Es ist gut, wenn die Politik den Menschen vor Ort zeigt, dass sie nicht allein gelassen werden. Nach Angaben der Versicherer belaufen sich allein die versicherten Schäden auf mindestens 7 Milliarden EUR. Ob die Gesamtsumme von insgesamt 30 Milliarden Euro dann letztlich ausreicht, um die Schäden zu kompensieren, wird sich zeigen. Wie immer bei freiwilligen Leistungen des Staates sollte man nicht warten, bis der Hilfstopf aufgebraucht ist. 

Problematisch ist auch das Verhältnis zwischen einer Versicherungsleistung und einer Zahlung vom Staat. In vergleichbaren Fällen (z.B. Betriebsschließungsversicherung aufgrund der Coronakrise) haben die Versicherer teilweise die Leistungen mit dem Verweis abgelehnt, dass es ja staatliche Unterstützungsleistungen für Unternehmen gegeben habe. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Zahlungsverantwortlichkeit nicht zu Lasten der Betroffenen zwischen dem Staat und der Versicherung hin und her geschoben wird. Es ist daher zu wünschen, dass die Abgrenzungskriterien und die Voraussetzungen für eine Zahlung klar und eindeutig geregelt sind und sich die Versicherer nicht auf die Zahlungen des Staates berufen. 

Hilfe bei der Antragstellung 

Noch sind die Anträge nicht möglich. Wir haben aber bereits in der Vergangenheit mit den zuständigen Behörden im Rahmen der Flutkatastrophe kommuniziert und kennen die Entscheidungswege. Wenn Sie Unterstützung im Rahmen der Antragstellung benötigen oder die Versicherung die Leistung unter Verweis auf die staatlichen Leistungen verweigert, können Sie uns gern ansprechen. 

Unter 

www.fluthilfe-schaden.de

haben wir weitergehende Informationen für Betroffene zusammengestellt. Gern können Sie sich mit dem unten stehenden Kontaktformular oder unter 

info@fluthilfe-schaden.de

an uns wenden. Die Erstbewertung ist in jedem Falle kostenlos aber niemals umsonst. 



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