Hoher Schadensersatz für Mercedes-Schummeldiesel

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Am vergangenen Freitag wurde durch einen Bericht der „Bild am Sonntag“ bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt einen amtlichen Rückruf für 60.000 Diesel-Fahrzeuge des Typs Mercedes GLK angeordnet hat. Betroffen sein sollen Fahrzeuge mit den Euro-5-Dieselmotoren des Typs OM 642 und OM 651. Die Fahrzeuge wurden zwischen 2012 und 2015 produziert.

Es sollen noch zahlreiche weitere Modellreihen betroffen sein, in denen die Motoren OM 642 und OM 651 zum Einsatz kamen, unter anderem die C- und die E-Klasse.

Auf dem Abgasprüfstand soll die Kühlmitteltemperatur abgesenkt worden sein, um die Stickoxydwerte abzusenken. Dagegen sei im Fahrbetrieb die Kühlmitteltemperaturabsenkung nicht aktiv, so dass die Stickoxydwerte erhöht seien. Dabei handelt es sich ohne Zweifel um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Käufer der betroffenen Fahrzeuge steht hoher Schadensersatz zu. Mercedes hat die Typzulassung von der Behörde erschlichen und dabei die Behörde und die betroffenen Kunden getäuscht. Diese können von Mercedes verlangen, dass Ihnen der gezahlte Kaufpreis zurückerstattet wird. Zudem können Käufer Zinsen für den bezahlten Kaufpreis ab dem Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung verlangen. Anzurechnen ist eine angemessene Nutzungsentschädigung.

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