Hulk vs. Wolverine: Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt

  • 2 Minuten Lesezeit

Im Auftrag der KSM GmbH, einem Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen, mahnen die für Filesharing-Abmahnungen bekannten Rechtsanwälte BaumgartenBrandt aus Berlin derzeit die unerlaubte Weiterverbreitung des Filmes „Hulk vs. Wolverine” ab.

Die mir vorliegende Abmahnung enthält zunächst den Hinweis, dass allein die KSM GmbH über das ausschließliche Recht verfüge, den vorgenannten Film über dezentrale Computernetzwerke bzw. Internettauschbörsen öffentlich zugänglich zu machen.

Die Rechteinhaberschaft sei in einem Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG vor dem Landgericht München glaubhaft gemacht worden. Der Beschluss des LG München ist der Abmahnung beigefügt.

Sodann wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dieses alleinige Nutzungsrecht dadurch verletzt zu haben, dass er als Nutzer eines sog. Peer-to-Peer-Netzwerkes den betreffenden Film anderen Nutzern zum Download angeboten habe.

Die Auftraggeberin habe einen unabhängigen Sicherheitsdienstleister damit beauftragt, die einschlägigen Tauschbörsen im Internet zu beobachten. Die von diesem Dienstleister protokollierte dynamische IP Adresse sei im Zeitpunkt der Rechtsverletzung dem Abgemahnten zugewiesen gewesen.

Die so festgestellte und dem Abgemahnten vorzuwerfende Rechtsverletzung führe zu einem Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, sowie die Zahlung pauschalen Schadensersatzes und Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 850 €.

Betroffenen ist zu raten, die geforderte Unterlassungserklärung nicht in der vorbereiteten Form abzugeben, da diese ein Schuldanerkenntnis und eine unbedingte Zahlungsverpflichtung enthält. Sie sollten sich stattdessen umgehend von einem mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt beraten lassen.

Kommt dieser zu dem Ergebnis, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung ratsam ist, kann diese modifiziert werden, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

In der Regel wird auch eine Reduzierung der geforderten Kosten zu erreichen sein.

Auf jeden Fall sollten die in der Abmahnung gesetzten Fristen beachtet werden, da andernfalls eine nachteilige und kostenintensive gerichtliche Entscheidung im eiligen Rechtsschutz droht.

Eine erste schnelle Rechtsberatung und die schnelle Vertretung der Interessen Betroffener biete ich zum günstigen Pauschalpreis an. Ich stehe telefonisch und per E-Mail für eine Kontaktaufnahme zur ersten Orientierung zur Verfügung.

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten