Hygienemängel im Krankenhaus

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Immer wieder kommt es während einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus zu Hygienemängeln in den Krankenzimmern oder bei der Operation mit der Folge, dass sich ein gerade frisch operierter Patient mit einem Keim seines Bettnachbarn oder eines an der Operation beteiligten Mitarbeiters des Krankenhauses infiziert. Dies kann gerade bei einem frisch operierten Patienten gravierende Folgen haben.

Hygienemängel im Krankenzimmer mit Bettnachbar

Da der infizierte Patient keine genaue Kenntnis der medizinischen Umstände hat, reicht es aus, wenn er sich auf die Mitteilung von Umständen beschränkt, die das Vorliegen eines fehlerhaften Verhaltens in dem Krankenhaus in Bezug auf die Verletzung von Hygienevorschriften gestattet. Der Patient muss auch nicht mögliche Ursachen für die Entstehung der Infektion ermitteln und mitteilen. Er muss lediglich den von ihm erlebten Geschehensablauf darlegen und dieser muss die Vermutung eines fehlerhaften Verhaltens des Krankenhauses gestatten.

Hygienemängel im Krankenhaus bei Operation

Im Gegensatz dazu ist das Krankenhaus verpflichtet, konkrete Angaben zu den Umständen der Infektion zu machen, weil es alle wesentlichen Umstände kennt bzw. leicht ermitteln kann und dies dem Krankenhaus auch zumutbar ist. Das Krankenhaus muss mit substanziierten Angaben auf die Schilderung des Geschehensablaufs des Patienten reagieren, wenn es die Haftung aufgrund eines Hygieneverstoßes bestreiten will. Denn lediglich das Krankenhaus kennt mögliche Infektionsquellen wie beispielsweise andere Patienten oder verunreinigte Instrumente. Auch kennt lediglich das Krankenhaus die von ihm ergriffenen Maßnahmen, mit denen die Einhaltung von Hygienevorschriften gewährleistet werden soll.

Aufgrund dessen reicht es aus, wenn der Patient darlegen kann, dass es zu der Infektion infolge von schlechten hygienischen Zuständen im Krankenzimmer gekommen ist. Das Krankenhaus muss dann konkret darlegen, welche Maßnahmen getroffen wurden, um einen hinreichenden hygienischen Zustand im Krankenzimmer zu gewährleisten. Hierzu muss es Desinfektions- und Reinigungspläne sowie Anordnungen an die Mitarbeiter vorlegen.

Einholung eines Sachverständigengutachtens

Das Gerichts wird ein Sachverständigengutachten einholen, um die Ursache für die erfolgte Infektion des Patienten zu ermitteln.


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