I Like-Button: Facebook gibt Informationen zu gespeicherten Daten

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Wie die Plattform Heise-Online berichtet stellte sich gestern Richard Allan von Facebook den Fragen deutscher Datenschützer vor dem Innen- und Rechtsausschuss des Kieler Landtages. Dort machte dieser deutlich, dass Facebook keine Profile von Person erstelle, die keine Mitglieder sind.

In einer schriftlichen Stellungnahme, welche dem Portal Heise-Online vorliegen soll, gibt das Unternehmen Facebook ausführliche Informationen darüber, welche Daten von Facebook gespeichert würden:

  • Von Nichtmitgliedern, die noch nie Facebook.com aufgerufen haben, erhalte Facebook lediglich die IP-Adresse. Ist diese aus Deutschland, wird diese erst anonymisiert und dann geloggt. Adressen aus anderen Ländern würden ohne Anonymisierung geloggt.
  • Bei Nichtmitgliedern, die Facebook.com bereits besucht haben, wurde bereits ein sog. „Data-Cookie" platziert, dessen Inhalt beim Laden von Like-Buttons übertragen wird. Nach Information von Facebook habe dieses „Cookie" keine Tracking-Funktion, es beuge lediglich „schadhaften Verhalten" vor, und soll verdächtige Aktivitäten wie fehlgeschlagene Logins erkennen.
  • Wenn ein Facebook-Mitglied den Like-Button lädt, werden für eine „begrenzte Zeit" verschiedene Informationen aufgezeichnet dazu zählen jedenfalls Datum, Zeit, URL, und Browsertyp. Diese Informationen würden nach 90 Tagen wieder gelöscht.

Facebook widersprach der Darstellung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) wonach der Betreiber von Facebook-Pages bestimmen könne, welche Daten von Besuchern gesammelt würden. Nach Aussage von Facebook hätten Betreiber keinen Zugang zu Daten, die einzelnen Personen zugeordnet würden, Nutzeraktivitäten könnten.

Fazit:

Wegen der für den Laien undurchschaubaren Rechtslage im Datenschutzrecht wird empfohlen im Zweifel auf die Einbindung von „Like-Buttons" zu verzichten oder sich zumindest eine entsprechende Danteschutzerklärung erstellen zu lassen, auch wenn gängige Formulierungen im Augenblick keine hundertprozentige Rechtssicherheit bieten können.

Zwar haben bisher nur die Schleswig Holsteinischen Datenschutzbehörden Bußgelder und Unterlassungsverfügungen gegen Seitenbetreiber indirekt angedroht, es bleibt aber abzuwarten inwieweit andere Datenschutzbehörden sich dem anschließen oder nicht. Jedenfalls eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist mit Auffassung des Kammergerichts Berlin wegen einer unzureichenden Datenschutzerklärung im Hinblick auf den Facebook „Like-Button" nicht möglich.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Sie in Datenschutzrechtlichen Belangen beraten können.

030 / 308 318 03


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