Handy am Steuer: mit welcher Strafe muss man rechnen?

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Es ist einfach zu verlockend. Man sitzt im Auto, das Handy signalisiert eine neue Nachricht, der Verkehr erscheint überschaubar. Nur schnell nachschauen, schon ist es passiert: Der Griff zum Mobiltelefon ist eine der häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Daher ist die Benutzung von Handy und Smartphone für aktive Verkehrsteilnehmer in Deutschland grundsätzlich verboten. Gibt es aber Ausnahmen? Und was kostet die unerlaubte Benutzung von Handy oder Smartphone?

Was darf man?

Sobald der Motor läuft – auch im Start-Stopp-Betrieb an der roten Ampel–, ist eigentlich alles rund ums Handy verboten.

Es gibt aber einige Ausnahmen:

Wer das Gerät weder aufnimmt noch festhält, ist auf der sicheren Seite. Die Nutzung von Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion – z.B. über Freisprechanlage oder Headset – ist unproblematisch möglich. Außerdem darf der Fahrer das Handy als Einparkhilfe verwenden, wenn er dabei Schrittgeschwindigkeit fährt. Er kann das Mobiltelefon auch als Ersatz für grundsätzlich vorgeschriebene, aber fehlende Spiegel nutzen.

Wer das Handy als Navi einsetzt, sollte vor Fahrtantritt die Route einstellen – oder es per Sprachsteuerung bedienen – und das Gerät in einer Halterung sichern, wenn er ein Bußgeld vermeiden möchte. Ist der Motor aus und das Fahrzeug steht – an Bahnübergängen, im Stau oder bei einer wirklich langen Rotphase –, darf man ebenfalls „zum Hörer greifen“. Wesentlich bei all diesen Ausnahmen ist, dass der Fahrer sein Hauptaugenmerk auf den Verkehr richtet.

Was darf man nicht?

Jegliche Bedienung eines Smartphones – sei es telefonieren, lesen, fotografieren oder tippen etc. – ist während der Fahrt untersagt. Das ergibt sich aus § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO). Und nicht nur die Bedienung eines Smartphones ist verboten, sondern auch von anderen Touchscreens, Videogeräten, Taschenrechnern, (mobilen) Navigationsgeräten usw. Wer sich nicht daran hält, riskiert zumindest ein saftiges Bußgeld. Und das auch ohne Blitzerfoto: die Polizei reicht in diesen Fällen als Zeuge.

Welche Strafe droht bei Handy am Steuer?

In der Regel zahlen Autofahrer, die bei laufendem Motor ihr Handy benutzen und erwischt werden, ein Bußgeld von EUR 100. Ein Punkt in Flensburg kommt dazu. Wird durch die Handynutzung jemand anders gefährdet, beträgt das Bußgeld EUR 150 und es gibt zwei Punkte in Flensburg. Kommt es zu einem Schaden, steigt das Bußgeld auf EUR 200. Sogar Fahrradfahrer müssen zahlen: EUR 55 kostet es, beim Radfahren das Mobiltelefon zu verwenden.

Vorsicht: Viele Kfz-Versicherungen schränken ihren Versicherungsschutz ein, wenn ein Unfall auf die Handynutzung am Steuer zurückgeführt werden kann.

Kann ein Fahrverbot verhängt werden?

Bei „Ersttätern“ wird in der Regel kein Fahrverbot verhängt (Ausnahme: Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung). Zeigt man sich aber uneinsichtig und wird mehrfach mit Handy am Steuer erwischt, drohen bis zu drei Monate Fahrverbot wegen „beharrlicher Pflichtverletzung“, § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Was gilt in der Probezeit bei Handy am Steuer?

Jungen Menschen fällt der Verzicht auf ihr Smartphone häufig besonders schwer. Gerade sie zählen aber auch zu den unsichereren Verkehrsteilnehmern. Daher droht Fahranfängern bei Handy am Steuer zusätzlich zur Geldbuße eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre. Außerdem werden sie zu einem Aufbauseminar „verdonnert“ und bekommen die Fahrerlaubnis entzogen, wenn sie daran nicht teilnehmen.

Beim Telefonieren geblitzt worden – was nun?

Wer gleichzeitig telefoniert und zu schnell fährt, begeht zwei Verstöße auf einen Schlag. In einem solchen Fall werden aber die Einzelstrafen nicht addiert, sondern es wird eine sogenannte Gesamtstrafe gebildet. Wie das geht, ist gesetzlich geregelt. Nicht immer gelingt es den Behörden, die Gesamtstrafe fehlerfrei zu ermitteln. Es bestehen daher gute Chancen, gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen.

Gilt eine Smartwatch als Handy?

Immer mehr Menschen tragen inzwischen ihr Telefon am Handgelenk. Ob bei der Smartwatch genauso strenge Regeln gelten wie beim Handy, ist unklar. Smartwatches sind im Gesetz noch nicht ausdrücklich geregelt. Jedenfalls ein kurzer Blick auf die Uhr dürfte erlaubt sein. Jede weitere Nutzung – wie das Lesen längerer Texte – dürfte aber verboten sein und ein Bußgeld zur Folge haben. Es gilt wie immer in Straßenverkehr der Grundsatz, andere nicht zu gefährden und stets vorsichtig zu agieren, § 1 StVO.

Was können wir für Sie tun?

Ihnen wird die Nutzung Ihres Handys am Steuer vorgeworfen? Sie halten aber den Bußgeldbescheid für unwirksam? Wir sind für Sie da! Als Verkehrsanwälte wissen wir, welche Einwände gegen einen Bußgeldbescheid wirksam sind. Im besten Fall können wir für Sie sowohl die Geldbuße als auch die Punkte in Flensburg abwehren. Sprechen Sie uns gerne an!


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