Ich habe eine Anklageschrift erhalten - was ist zu tun?

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Wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde, ist das Ermittlungsverfahren schon abgeschlossen. Sie haben mindestens einmal Post der Polizei oder Staatsanwaltschaft ignoriert. In diesem Beitrag erklärt Strafverteidiger Dr. Maik Bunzel aus Cottbus, was Sie nun tun müssen – und warum Sie auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken sollten.

Mit der Anklageschrift bringt die Staatsanwaltschaft Folgendes zum Ausdruck: Nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens ist eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch. Das Gericht gewährt Ihnen bei Zustellung der Anklageschrift die Möglichkeit, sich zur Anklageschrift zu äußern und ggf. einzelne entlastende Beweiserhebungen zu beantragen. Doch was ist entlastend, was „weiß“ die Staatsanwaltschaft bisher und was sollte sie wissen, ohne dass daraus Nachteile erwachsen? Ohne Akteneinsicht können Sie dies nicht beurteilen. Die Frist, die das Gericht Ihnen setzt, ist meist kurz. Ist die Frist verstrichen, ergeht in der Regel ein Eröffnungsbeschluss. Dieser wird Ihnen zusammen mit der Ladung zum Termin für die Hauptverhandlung zugestellt. In diesem Termin wird die Sache öffentlich vor Gericht verhandelt und Sie werden freigesprochen oder – in der weit überwiegenden Zahl der Verfahren – verurteilt.

Wenn Sie eine Anklageschrift bekommen haben, sollten Sie sofort einen im Strafrecht besonders qualifizierten Rechtsanwalt kontaktieren. Eile ist geboten: Der Rechtsanwalt wird eine Verlängerung der Erklärungsfrist zur Anklageschrift und Akteneinsicht beantragen. Kommt Ihr Verteidiger in diesem Verfahrensabschnitt – dem sogenannten Zwischenverfahren (zwischen Ermittlungsverfahren und Hauptverfahren) – ins Spiel, wird das Gericht – sollte das Hauptverfahren eröffnet werden – den Termin zur Hauptverhandlung mit ihm abstimmen. Gehen Sie hingegen erst mit der Ladung zum Anwalt, wird dies in aller Regel nicht klappen. Das Gericht wird den Anwalt zurückweisen und ihm mitteilen, dass er das Mandat mit Blick auf eine Terminkollision nicht hätte annehmen dürfen. Gute Strafverteidiger sind in der Regel fast jeden Tag bei Gericht. Termine sind über Monate im Voraus abgestimmt. In letzter Minute werden Sie daher häufig nur noch eine Notlösung finden!

Ein weiterer Grund dafür, umgehend einen Strafverteidiger zu kontaktieren, ist folgender: Nicht jedes Verfahren wird öffentlich verhandelt, wenn einmal angeklagt wurde. In vielen Fällen kann der Verteidiger nach Akteneinsicht auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken, zum Beispiel gegen Zahlung einer Geldauflage. Auf diese Weise bleibt Ihnen eine Hauptverhandlung erspart. Das ist nicht zu unterschätzen: Hauptverhandlungen sind öffentlich. Ob niemand, ein Pressevertreter oder zwei Schulklassen im Gerichtssaal sitzen und sich Ihr Verfahren anschauen, ist im Vorfeld ungewiss. Die Öffentlichkeit soll ein faires Verfahren sichern – im Gerichtsalltag zerrt sie aber häufig den Angeklagten erst in das Licht der Wahrnehmung. Dies kann letztlich belastender sein als eine Strafe.

Zu guter Letzt: Es gibt Fälle, in denen Sie nach dem Gesetz auf jeden Fall einen Verteidiger haben müssen. Hier wird das Gericht Sie mit Zustellung der Anklageschrift auffordern, einen Rechtsanwalt zu benennen, der Ihnen als sogenannter Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Benennen Sie niemanden, wird das Gericht Ihnen irgendeinen Verteidiger beiordnen – häufig denjenigen, der am wenigsten Schwierigkeiten macht, weil er auf solche Beiordnungen wirtschaftlich angewiesen ist. Sie können jeden in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt als Verteidiger benennen. Sie sind insbesondere nicht auf die Rechtsanwälte im Bezirk des Gerichts beschränkt. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel übernimmt in geeigneten Fällen Ihre Verteidigung bundesweit als Pflichtverteidiger. Rufen Sie am besten unter der Notfallnummer an und fragen Sie nach!

Fazit: Spätestens, wenn Sie eine Anklageschrift bekommen haben, müssen Sie aktiv werden. Wer den Kopf in den Sand steckt, riskiert, seine Verfahrensrechte einzubüßen. Auch derjenige, der tatsächlich eine Straftat begangen hat, darf das Verfahrensrecht vollends zu seinen Gunsten ausschöpfen. Machen Sie davon Gebrauch!

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Cottbus


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