Ich wurde enterbt - Was kann ich tun? Einblick in den Pflichtteil und den Pflichtteilergänzungsanspruch

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Die Enterbung, eine rechtliche Maßnahme, die einem Erben seinen gesetzlichen Erbteil vorenthält, kann eine belastende und emotionale Angelegenheit sein. In solchen Fällen stellt sich oft die Frage: "Was kann ich tun, um meinen gerechten Anteil am Erbe zu erhalten?" In Deutschland bietet das Erbrecht die Möglichkeit des Pflichtteils und des Pflichtteilergänzungsanspruchs als Schutzmechanismen für enterbte Personen.

**1. Der Pflichtteil: Was ist das?

Gemäß § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) haben Abkömmlinge, also Kinder und Enkelkinder, sowie der Ehegatte Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil, selbst wenn sie enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Enterbte ohne Verfügung von Todes wegen erhalten hätte. Dieser Anspruch ermöglicht es, auch bei einer Enterbung einen angemessenen Teil des Nachlasses zu erhalten.

2. Pflichtteilergänzungsanspruch: Schutz vor Umgehung

Der Pflichtteilergänzungsanspruch ist eine weitere rechtliche Bestimmung, die dazu dient, bestimmte Schenkungen oder lebzeitige Verfügungen zu berücksichtigen. Wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt hat und dadurch den Pflichtteil umgehen wollte, kann der enterbte Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen.

Gemäß § 2325 BGB werden Schenkungen, die der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod gemacht hat, dem Nachlass hinzugerechnet. Der Pflichtteilergänzungsanspruch ermöglicht es, dass solche Schenkungen bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Dies verhindert, dass der Erblasser durch großzügige Schenkungen den Pflichtteilberechtigten umgeht.

3. Was tun, wenn man enterbt wurde?

Wenn man erfahren hat, dass man enterbt wurde, ist es wichtig, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Hier sind einige Schritte, die man in Erwägung ziehen sollte:

  • Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht, um Ihre Situation zu besprechen und mögliche Schritte zu planen.

  • Pflichtteil geltend machen: Fordern Sie Ihren Pflichtteil gemäß § 2303 BGB ein. Dies kann durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Erben oder notfalls gerichtlich erfolgen.

  • Pflichtteilergänzungsanspruch prüfen: Wenn in den letzten zehn Jahren Schenkungen erfolgt sind, die Ihren Pflichtteil mindern könnten, prüfen Sie die Möglichkeit, den Pflichtteilergänzungsanspruch geltend zu machen.

  • Außergerichtliche Einigung: In vielen Fällen ist eine außergerichtliche Einigung möglich, um langwierige und kostspielige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Fazit: Rechtliche Schritte für Gerechtigkeit

Die Enterbung kann für Betroffene emotional belastend sein, aber das deutsche Erbrecht bietet Mechanismen wie den Pflichtteil und den Pflichtteilergänzungsanspruch, um enterbten Personen ihren gerechten Anteil zu sichern. Professionelle rechtliche Beratung ist unerlässlich, um die individuelle Situation zu bewerten und die besten Schritte für eine gerechte Lösung zu planen.

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