Identitätsdiebstahl

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Identitätsdiebstahl

In der heutigen Zeit ist es immer wieder der Fall, dass eine Identität gestohlen wird, um damit Einkäufe zu tätigen oder anderweitige Verträge eingehen.

So kommt es dann vor, dass immer mehr Rechnungen bei Ihnen eingehen oder unbekannte Verfügungen vom Konto abgehen.

Hier ist es extrem wichtig, diese Verfügungen, soweit möglich, abzulehnen oder zurückzuholen. Es sollte die Bank informiert werden, dass kein Lastschriftmandat erteilt wurde. Damit kann verhindert werden, dass weiterhin Verfügungen vollzogen werden und Sie dem Geld "hinterherlaufen" müssen.

Es sollte sodann auch Strafantrag gestellt werden. Hierzu nutzen Sie das Onlineportal und fügen sämtliche Unterlagen bei. Somit kann die Ermittlungsbehörde umgehend mit der Arbeit beginnen. Sie erhalten darüber einen Nachweis. Diesen Nachweis sollten Sie unbedingt aufheben.

Sodann ist es notwendig, die Gläubiger oder ihre Vertreter zu kontaktieren und auf den Identitätsdiebstahl hinweisen. Hierbei ist der Nachweis dem Schreiben beizufügen. Sie arbeiten so Transparent und zeigen den Gläubigern, dass Sie glaubhaft die Wahrheit sagen.

Leider ist es nicht so, dass damit ersichtlich Sie nicht Vertragspartner geworden sind. Vielmehr kann die Forderung weiterhin gegen Sie verfolgt werden.

Neben den Kontakt mit dem Gläubiger und den Ermittlungsbehörden ist mitunter auch der Täter zu eruieren. Gegen diesen sind der Schaden zu verfolgen, wie zum Beispiel die Kosten der Rechtsverfolgung.

Sollte also ein oder mehrere Gläubiger Ihnen keine Glauben schenken, helfe ich Ihnen sehr gern weiter.

Foto(s): michaelwuebbe

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