Tierrecht

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Tierrecht: Was ist eigentlich damit gemeint?

Sehr geehrter Leserin, sehr geehrter Leser,

dieser Beitrag ist weniger ein Rechtstipp, sondern mehr eine Übersicht zu dieser Thematik. 

Seit nunmehr mehr als zehn Jahren bearbeite ich Fälle im Tierrecht. Es ist ein sehr spannendes Rechtsgebiet und einfach eine Herzensangelegenheit.

Es geht von der Erstellung von Kaufverträge für Züchter. Hier sind die verschiedenen Interessen von Käufer und Verkäufer abzuwägen. Es ist die aktuelle Rechtsprechung und ggfs. auch die Vorgaben der Zuchtverbände zu beachten. 

Hier spielen dann auf Beratungsseite des Käufers die Gewährleistung eine Rolle.

Weiterhin haben wir das Tierschutzgesetz und Landeshundegesetze zu beachten. Hier findet die Beratung in Ordungswidrigkeiten- und Verwaltungsrecht statt. Hier geht es zum Beispiel um Beissvorfälle oder die Besteuerung von Tieren wie auch um eine Leinenpflicht oder die Wegnahme von Tieren. 

Im Rahmen von Tiermisshandlung oder Verkauf von Tieren ohne oder mit gefälschten Dokumenten kommt noch das Strafrecht hinzu.

Dann ist eine Verteidigung vor einem Strafgericht die Folge, was im Anschluss auch vom Haltungsverboten belegt werden kann. Es ist immens wichtig, sich bei Einleitung eines eben solchen Verfahrens umgehend an einen Rechtsanwalt zu wenden. Gern eine Nachricht hier an mich.

Die Vertretung von Mandanten in einem der genannten Fälle ist sehr persönlich und hat oftmals einen immensen emotionalen Hintergrund, weshalb die Besprechung emphatisch und persönlich erfolgt.

Das Rechtsgebiet ist abwechslungsreich und umfasst fast das gesamte Spektrum an rechtlichen Gegebenheiten (das Sozialrecht mit dem Anspruch auf ein Begleithund, o.ä. habe ich noch nicht einmal angerissen). 

Eine steige Weiter- und Fortbildung ist wichtig. Die Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet eben auch. Ich freue mich, wenn es Ihnen gefallen und geholfen hat und freue mich, Ihnen helfen zu dürfen.

Freundliche Grüße,

M. Wübbe
(Rechtsanwalt)


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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