Ihr Antidiskrimierungsanwalt: Weil Geschlechterdiskrimierung Diskrimierung ist!

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Wesentliche Herausforderung für uns Menschenrechtler als Antidiskriminierungsanwalt in streitigen Verfahren ist es, auch in Zeiten knapper Kassen und wachsender Diskriminierung das Recht des Einzelnen in diesem Rechtsstaat zu erhalten.

Besonders eklatant ist dieser Sachverhalt bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Männern und Frauen. Hier geht es um Emotionen, um Geld und um Macht und um eine Industrie, die es versteht, mit vermeintlichen Vorurteilen Emotionen so zu schüren, dass eine Rechtsprechung nicht mehr auf Grundlage der juristischen Sachlage erfolgt, sondern auf Grundlage emotionaler Vorurteile.

Wie unschuldige Väter, Ehemänner oder Partner zu Unrecht mit bewusst falschen eidesstaatlichen Versicherungen beschuldigt werden, zeigt u.a. der Kachelmann Prozess.

Der im Grundgesetz enthaltene Gleichheitsgrundsatz gem. Art. 3 Abs. 3 GG verbietet aber eine Benachteiligung des Mannes bzw. Bevorzugung der Frau, aus Gründen des Geschlechts. Nach diesem Gesetz sind Männer und Frauen gleichberechtigt. Damit sollen Diskriminierungen ausgeschlossen werden, die auch Art. 3 Abs. 3 GG beinhaltet.

Darüber hinaus stellt Art. 3 Abs. 2 GG ein Gleichberechtigungsgebot auf und erstreckt dieses auch auf die gesellschaftliche Wirklichkeit. Der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" will nicht nur Rechtsnormen beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale anknüpfen, sondern für die Zukunft Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen. Er zielt auf Angleichung der Lebensverhältnisse ab (vgl. BVerfGE 85, 191 <207>).

Rechtlich und tatsächlich macht es keinen Unterschied, ob körperliche oder psychische Gewalt gegen Männer oder Frauen eingesetzt wird. Auch Väter leiden unter dieser Gewalt, wie Frauen und werden beleidigt, eingeschüchtert, abgewertet, bedroht und geschlagen. Niemand muss eine solche Gewalt hinnehmen und kann nach Unterstützung und Rückhalt fordern.

Wer einmal zu Unrecht als Opfer von Stalking oder sexueller Nötigung beschuldigt wurde – nicht selten widerfährt dies auch Strafverteidigern im Laufe ihres Berufslebens – nimmt aus eigener Erfahrung wahr, mit welcher Kraft die Strafverfolgungsbehörden und die Justiz eine zunächst vorläufige, im Raum stehende Hypothese verfolgen und wie ohnmächtig man als Beschuldigter dem gegenübersteht. Dann weiß jedes Opfer zu schätzen, dass ein erfahrener und besonnener Strafverteidiger ihm zur Seite steht.

Viele männliche Opfer tun sich schwer damit, sich jemandem anzuvertrauen. Dabei brauchen gerade sie dringend einen Menschen, der zuhört, und konkrete rechtliche Unterstützung bietet.

Genau hier setzt die Arbeit der Kanzlei Dr. Dr. Iranbomy ein.

Rechtsanwalt Dr. Dr. Iranbomy ist Menschenrechtler und Ihr Antidiskriminierungsanwalt, wenn es um Ihr Recht geht!

Unser Erfolg ist Ihr Erfolg!

Ihr Anti-Frauen Diskriminierungsanwalt & Anti-Männer Diskriminierungsanwalt

Dr. Dr. Iranbomy

Foto(s): Dr Dr Iranbomy وکیل ایرانی وکیل خانواده وکیل جنائی


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