„Ihr Flug hatte Verspätung? Entschädigung von bis zu 600 € möglich!“

  • 2 Minuten Lesezeit

Leider ist vielen Reisenden immer noch völlig unbekannt, dass ihnen bei einer Flugverspätung womöglich ein Entschädigungsanspruch zusteht. Aufgepasst! In diesem Beitrag bekommen Sie wertvolle Tipps, in welchen Fällen Sie eine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen können!

Unser Hinweis:

Die Grundlage für Ihren Entschädigungsanspruch

Die Fluggastrechte sind im Rahmen der Fluggastrechte-Verordnung (VO) auf EU-Ebene seit 2004 für Mitgliedsstaaten verbindlich geregelt. Die VO enthält unter anderem Regelungen für Fälle von Flugausfall, Flugverspätung oder Überbuchung. Nach mehreren höchstrichterlichen Urteilen des Bundesgerichtshofs sowie des Europäischen Gerichtshofs wurde der Schutz der Reisenden erweitert und deren Chancen auf Entschädigung konkretisiert.

Checkliste – Die wichtigsten Punkte – Kommt eine Entschädigung für Sie überhaupt infrage?

  • Sie haben Ihren Flug in einem Mitgliedsstaat der EU angetreten.
  • Ihr Flieger hat einen Zielflughafen innerhalb der EU angeflogen. Zudem hat die Airline ihren Sitz in der EU, Norwegen, in Island oder der Schweiz.
  • Ihr Flieger hat Ihr Reiseziel erst mit drei Stunden Verspätung erreicht. 
  • Für die Feststellung der Flugverspätung ist das Öffnen der Flugzeugtüren entscheidend. Auskünfte bei Google und anderen Webseiten können Ihnen dabei als Anhaltspunkt dienen. Eine verwertbare Auskunft erteilt grundsätzlich nur die zuständige europäische Behörde.
  • Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände (z. B. Streik, schwere Unwetter etc.) vor. Ein technischer Defekt am Flugzeug fällt nur in Ausnahmefälle hierunter.

Bei Flugverspätungen von mehr als fünf Stunden stehen Ihnen möglicherweise weitere Ansprüche wie bspw. auf Erstattung des Ticketpreises, einen Rückflug zum Reise-Ausgangsort oder auf Schadensersatz (Kosten für Übernachtung etc.) zu.

Beispiele für Entschädigungsansprüche

  • Sie fliegen zu zweit für je 49 Euro vom Köln/Bonn-Airport nach Barcelona. Ihr Flieger landet mit einer Verspätung von 3:19 Stunden. In diesem Fall können Ihnen jeweils bis zu 250 Euro zustehen.
  • Sie landen nach einem Langstreckenflug von New York nach Frankfurt mit 4:05 Stunden Flugverspätung. Hier kann Ihre Entschädigung bis zu 600 Euro betragen.
  • Sie kommen mit Ihrer vierköpfigen Familie aus dem verdienten Mallorca-Urlaub zurück und der Flieger landet mit einer Verspätung von 3:20 Stunden in Berlin. Hier würde die gesamte Entschädigung bis zu 1600 Euro (4 x max. 400 Euro) betragen.

Unser Angebot

Für eine individuelle Beratung zu Ihren konkreten Entschädigungsansprüchen infolge einer Flugverspätung oder Flugannullierung empfehlen wir Ihnen unser Angebot einer Erstberatung.

Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrer Entschädigung zu verhelfen.

Ihr Team von der Himmelreither Rechtsanwaltskanzlei


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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