Ihr Sonderkündigungsrecht des Sky-Abonnements – Tipps vom Anwalt

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Als zu Beginn der aktuellen Bundesligasaison 2017/2018 die Fußball-Fans unter den Sky-Kunden feststellen mussten, dass Sky insbesondere die Freitagsspiele nicht mehr live zeigte, waren Ärger und Frust groß. So mussten sich nun zahlreiche Bundesliga-Fans ein anderes Ritual als das der Liveübertragung des Freitagsspiels ausdenken, wie sie ihr Wochenende einläuten. Zudem gab es nun für weniger „Leistung“ mehr an Sky zu zahlen.

Wieso erhielt Sky nicht mehr die kompletten Übertragungsrechte für die Bundesliga?

Die „Neuverteilung“ der Lizenzen für die Liveübertragung von Bundesligaspielen ist auf eine Entscheidung des Bundeskartellamts zurückzuführen. Nachdem die Deutsche Fußball Liga (DFL) jahrelang die Rechte an der Übertragung der Bundesliga-Fußballspiele nur einem TV-Sender übertragen hatte, wollte die Bonner Rechtsbehörde nun mit ihrer Entscheidung den Wettbewerb unter den TV-Anbietern fördern. Sie untersagte die Lizenzvergabe für die Übertragung aller Spiele für die Fußballsaison 2017/2018 an nur einen einzigen Sender. Letztlich wollte man damit günstigere Preise für die Verbraucher, also die Bundesliga-Fans, erreichen.

Der Schuss ging wohl nach hinten los. Denn die Fußball-Fans können über Sky jetzt nicht mehr alle Spiele ihres Lieblingsvereins schauen und müssten zudem mehr zahlen. Den „echten“ Fußball-Fan trifft es aber gerade hart, wenn er nun auf mindestens 40 Spiele der 1. Bundesliga verzichten muss. Um diese auch sehen zu können, müsste er zusätzliche Kosten aufwenden. Ohne Zweifel wird unter diesen 40 Spielen auch mal „sein“ Verein sein. Dies gilt vor allem für Speile des 1. FC Köln sowie des HSV.

Aus diesem Grunde versuchen ganz aktuell zahlreiche Sky-Abonnenten von ihrem Sonderkündigungsrecht gegenüber Sky Gebrauch zu machen. Sie wollen das Bundesligapaket schlichtweg kündigen und aus dem Abo-Vertrag rauskommen.

Unsere Tipps zur Geltendmachung des Sonderkündigungsrechts

1. Machen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht gegenüber Sky schriftlich geltend

Schreiben Sie Sky an und teilen Sie mit, dass Sie aufgrund des Wegfalls der Übertragungsrechte für ca. 40 Bundesligaspiele von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

2. Melden Sie sich bei uns – kostenfreie tel. Ersteinschätzung zu Ihrem Sonderkündigungsrecht

Gerne beraten wir auch Sie i. R. einer kostenfreien tel. Ersteinschätzung zu den Möglichkeiten, Ihr Sonderkündigungsrecht durchzusetzen. Wir vertreten bereits eine große Anzahl an enttäuschten Sky-Kunden. Wir wissen, wie wir Sie an Ihr Ziel bringen können und helfen Ihnen, Ihr Sonderkündigungsrecht gegenüber Sky geltend zu machen.

3. Unterstützung der Himmelreither Rechtsanwaltskanzlei

Senden Sie uns vorab per E-Mail Ihre Sky-Vertragsunterlagen sowie die bisherige Kommunikation mit Sky. Wir werden uns dann gleich bei Ihnen zurückmelden und die Sache für Sie „in die Hand nehmen“.

Ihre Himmelreither Rechtsanwaltskanzlei


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