Ihre Rechte auf dem Oktoberfest

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Passend zum Start der Oktoberfestsaison befasst sich der heutige Beitrag mit Ihren Rechten auf den Festen.

Was ist eigentlich, wenn ein Betrunkener Gast auf mich stürzt und ich mich verletze? Das Amtsgericht München hatte es mit einem Fall zu tun, bei dem die Banknachbarin stehend auf der Bierbank feierte und auf ihren Nachbar fiel, der gerade an einem Maßkrug trank. Durch den Aufprall verlor der Mann einen Zahn. Bei einem solchen Fall muss der Verursacher, also die tanzende Dame, generell Schadensersatz leisten. Im vorliegenden Fall bekam der trinkende Mann eine Mitschuld, was das zu zahlende Schmerzensgeld aber nur um die Hälfte reduzierte.

Was ist, wenn ich über ein Kabel falle oder ein anderes Hindernis? Der Veranstalter trägt eine sog. Verkehrssicherungspflicht. Verletzt sich ein Besucher, da der Veranstalter seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist, muss dieser Schadensersatz leisten. Also egal ob ein Kabel auf dem Boden oder eine herabfallende Lampe – der Veranstalter haftet. Das heißt nicht, dass man als Besucher „blind“ durch die Gegend laufen kann. In einem anderen Fall nahm ein Mann auf einem Fest eine Abkürzung und fiel über eine Deichsel eines Anhängers – hier ging der Mann leer aus. Auch der Konsum von Alkohol kann zu einer Mitschuld führen.

Beißt man sich an einer Waffel mit Kirschen einen Zahn aus, so geht man in der Regel leer aus – dies gehört zum allgemeinen Lebensrisiko. Finden sich dagegen bspw. Metallteile oder andere Gegenstände im Essen, muss der Verkäufer haften. Verletzt man sich auf einem Fahrgeschäft und hat der Betreiber sowohl eine regelmäßige Prüfung durch den TÜV vornehmen lassen als auch sein Gerät ordnungsgemäß gewartet, geht man in der Regel ebenfalls leer aus. Übrigens besteht beim Kauf von Waren auf Volksfesten kein Rückgabe- oder Widerrufsrecht.

Oktoberfeste sind also keine rechtsfreien Räume. Wer ausgelassen feiert, sollte sich bewusst sein, dass man auch auf Volksfesten für verursachte Schäden haftet. Andererseits kann man auch bei eigenen Schäden Regress beim Verursacher nehmen.

Da ein Personenschaden schnell sehr teuer werden kann empfiehlt es sich, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, die im Zweifel für selbst verursachte Schäden einspringen kann.

Für alle Fragen rund um das Schadensersatzrecht, Zivilrecht und Medizinrecht helfe ich Ihnen gerne weiter.

Ihr Partner für Recht

Rechtsanwalt Florian Brödel


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