Illegale Arbeitnehmerüberlassung (§ 1 AÜG): Wenn der Vorwurf Sie überrascht
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Die Arbeitnehmerüberlassung ist ein weit verbreitetes Instrument, um Personalengpässe zu überbrücken oder die Flexibilität eines Unternehmens zu erhöhen. Doch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) setzt strenge Vorgaben, die bei Missachtung schnell zu gravierenden strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Arbeitgeber sehen sich häufig mit Vorwürfen konfrontiert, die auf fehlerhaften Verträgen, unklaren Regelungen oder Missverständnissen basieren. Besonders problematisch: Schon kleine Versäumnisse können als illegale Arbeitnehmerüberlassung eingestuft werden.
Wann liegt eine illegale Arbeitnehmerüberlassung vor?
Die Arbeitnehmerüberlassung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Das AÜG unterscheidet klar zwischen erlaubter und unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung. Ein Verstoß liegt vor, wenn:
Keine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung vorliegt.
Unternehmen, die Arbeitnehmer an Dritte verleihen, benötigen eine behördliche Genehmigung (Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung). Ohne diese Genehmigung handelt es sich um einen Verstoß gegen das AÜG.
Scheinverträge geschlossen werden. Werk- oder Dienstverträge, die in Wahrheit eine Arbeitnehmerüberlassung verschleiern sollen, gelten als rechtswidrig. Dies wird oft als „Scheinselbstständigkeit“ oder „verdeckte Arbeitnehmerüberlassung“ bezeichnet.
Die Überlassung gegen die arbeitsvertraglichen Regelungen verstößt. Arbeitnehmer müssen darüber informiert sein, dass sie für einen anderen Arbeitgeber tätig werden. Fehlt diese Information, liegt ein Verstoß vor.
Auch Unternehmen, die Personal von einem externen Dienstleister beziehen, können sich strafbar machen, wenn der Dienstleister keine gültige Erlaubnis hat oder die Verträge nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Welche Strafen drohen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung?
Verstöße gegen das AÜG können gravierende Folgen haben. Strafrechtlich drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. In besonders schweren Fällen, etwa bei systematischer Vorgehensweise oder großem wirtschaftlichem Schaden, drohen Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren. Verwaltungsrechtliche Bußgelder bis zu 500.000 Euro sind möglich. Zusätzlich drohen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Zinsen, wenn Arbeitnehmer als „scheinselbstständig“ eingestuft werden.
Zivilrechtlich können Arbeitnehmer, die unerlaubt überlassen wurden, Ansprüche auf Festanstellung bei dem entleihenden Unternehmen geltend machen. Schadensersatzansprüche von geschädigten Auftraggebern oder Arbeitnehmern sind ebenfalls denkbar. Die Kombination aus strafrechtlichen, zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Folgen kann die Existenz eines Unternehmens gefährden.
Warum kommt es zu Vorwürfen?
Häufig entstehen Vorwürfe der illegalen Arbeitnehmerüberlassung aus Unwissenheit oder organisatorischen Fehlern. Verträge sind unvollständig oder enthalten Formfehler. Unternehmen sind sich der Notwendigkeit einer Genehmigung nicht bewusst. Es wird irrtümlich davon ausgegangen, dass ein Werkvertrag ausreicht, obwohl tatsächlich eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. In anderen Fällen beruhen die Vorwürfe auf Missverständnissen oder einer falschen Auslegung durch Behörden.
Wie sollten Sie reagieren, wenn Ihnen ein Verstoß vorgeworfen wird?
Vermeiden Sie unüberlegte Aussagen gegenüber Ermittlungsbehörden oder anderen Beteiligten. Häufig beruhen die Vorwürfe auf unvollständigen Informationen. Lassen Sie alle relevanten Unterlagen, wie Arbeitnehmerüberlassungsverträge, Werk- oder Dienstverträge sowie Genehmigungen, durch einen erfahrenen Anwalt analysieren. Die Kommunikation mit den Behörden sollte gut vorbereitet sein, um Missverständnisse zu vermeiden.
Warum rechtliche Unterstützung unverzichtbar ist
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist ein komplexes Rechtsgebiet, das ständigen Änderungen unterliegt. Fehler bei der Verteidigung oder der Kommunikation mit den Behörden können schwerwiegende Konsequenzen haben.
Als erfahrene Anwältin unterstütze ich Sie dabei, die Vorwürfe gezielt zu prüfen und die zugrunde liegenden Verträge und Dokumente rechtlich zu bewerten. Schwachstellen in den Ermittlungen oder Fehler der Behörden aufzudecken. Eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln, die Ihre Rechte schützt und wirtschaftliche Schäden minimiert. Mein Ziel ist es, Missverständnisse aufzuklären, die Vorwürfe zu entkräften und eine Lösung zu finden, die Ihre berufliche und wirtschaftliche Zukunft sichert.
Fazit
Der Vorwurf der illegalen Arbeitnehmerüberlassung kann für Unternehmen gravierende Folgen haben, ist jedoch häufig auf Missverständnisse oder unklare rechtliche Grundlagen zurückzuführen. Mit professioneller Unterstützung lassen sich viele Vorwürfe entkräften oder die Konsequenzen deutlich abmildern.
Kontaktieren Sie mich frühzeitig für eine unverbindliche Erstberatung. Gemeinsam analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine klare Strategie, die Ihre Interessen schützt und Ihre Rechte wahrt.
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