Illegale Autorennen sollen strafbar werden

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Autorennen sind ein häufiges Phänomen auf deutschen Straßen. In der Presse wurde zunehmend über Rennen berichtet, bei den Personen verletzt oder getötet wurden.

Momentan ist ein solches Autorennen eine „übermäßige Straßenbenutzung“ gem. § 29 StVO. Bei einer Verurteilung droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 400,00 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Bei der Frage, ob ein Rennen stattgefunden hat, ist die Polizei regelmäßig auf Indizien angewiesen. So wird sich die Frage stellen, was Zeugen beobachtet haben und ob beispielsweise renntypische Begriffe verwendet wurden oder ob in sozialen Medien über eine Rennveranstaltung berichtet wurde.

Sollte nach bisheriger Rechtslage eine Person verletzt oder gar getötet werden, so kommt momentan eine Strafbarkeit nach den §§ 222, 229 StGB infrage. Allerdings ist gerade in Berlin Anklage wegen Totschlags erhoben worden. Bei einem Rennen in der Nähe des KaDeWe war ein Autofahrer zu Tode gekommen, nachdem sein Fahrzeug von einem mutmaßlichen Teilnehmer eines Rennens gerammt worden war. Ob hier tatsächlich eine Verurteilung wegen Totschlags erfolgen wird, erscheint aus Strafverteidigersicht eher fraglich. Problematisch dürfte hier der Nachweis eines entsprechenden Vorsatzes sein.

In der Zukunft sollen Teilnehmer an illegalen Autorennen mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden können. Sollten Personen verletzt oder getötet werden, so sollen bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verhängt werden können. Durch die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen wurde im letzten Jahr ein entsprechender Entwurf für eine Gesetzesänderung vorgelegt. Der Vorschlag wird durch das Verkehrsministerium unterstützt.

Egal, ob es sich um den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder – vielleicht bald – um den Vorwurf einer Straftat handelt: Wenn Ihnen die Teilnahme an einem illegalen Rennen vorgeworfen wird, sollten Sie sich professionell verteidigen lassen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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