Illegales Filesharing der Kinder – Morpheus, BGH 15.11.2012 I ZR 74/12
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Eltern werden ihrer Aufsichtspflicht auch dann gerecht, wenn sie die Nutzung des Internets ihres 13-jährigen Kindes nicht überwachen/überprüfen oder den Zugang (teilweise) versperren. Voraussetzung ist jedoch, dass dieses Kind grundlegende Gebote und Verbote beachtet und keine konkreten Anhaltspunkte für ein Zuwiderhandeln bestehen.
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