Illegales Glücksspiel in Deutschland – Das sollten Sie wissen

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Wann mache ich mich nach § 285 StGB strafbar?

Wann ist Glücksspiel strafbar? Was droht Spielern nach § 285 StGB? Infos zur Strafbarkeit bei Online-Casinos, Poker & Sportwetten

Illegales Glücksspiel ist in Deutschland weiter auf dem Vormarsch – ob als Pokerrunde im Hinterzimmer, Wetteinsatz über ausländische Sportwettenanbieter oder Online-Casino ohne deutsche Lizenz. Was viele nicht wissen: Schon die bloße Teilnahme an einem unerlaubten Glücksspiel kann strafbar sein. Nach § 285 StGB macht sich strafbar, wer wissentlich an einem illegalen Glücksspiel teilnimmt – auch als Mitspieler, nicht nur als Veranstalter. Dabei drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen.

Was ist „unerlaubtes Glücksspiel“ im Sinne des Gesetzes?

Grundlage ist § 284 StGB, der das Veranstalten unerlaubter Glücksspiele verbietet. Ein Glücksspiel liegt nach der Legaldefinition (§ 3 GlüStV) dann vor, wenn gegen Entgelt die Entscheidung über Gewinn oder Verlust ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Das umfasst unter anderem:

  • Illegale Pokerrunden mit Geldeinsatz
  • Online-Casinos ohne deutsche Lizenz
  • Sportwetten über ausländische Anbieter
  • Spielgeräte ohne Zulassung oder in nicht konzessionierten Räumen

Wichtig: Es kommt nicht darauf an, ob der Anbieter im Ausland legal handelt – entscheidend ist, ob das Glücksspiel nach deutschem Recht erlaubt ist.

§ 285 StGB – Die Strafbarkeit der Teilnahme

Wer wissentlich an einem solchen unerlaubten Glücksspiel teilnimmt, macht sich nach § 285 StGB strafbar. Es reicht also bereits die Mitwirkung als Spieler, nicht nur das Veranstalten. Vorausgesetzt wird allerdings, dass der Spieler weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass das Glücksspiel illegal ist. Die Beteiligung am illegalen Glücksspiel setzt also Vorsatz voraus. 

Strafrahmen des § 285 StGB: Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.

Was bedeutet das konkret in der Praxis?

  • Wer regelmäßig in Online-Casinos ohne deutsche Lizenz spielt, kann strafrechtlich verfolgt werden.
  • Auch die Teilnahme an privaten Pokerrunden mit Geldeinsatz kann problematisch sein, wenn keine behördliche Erlaubnis vorliegt.
  • Bei Razzien in illegalen Spielclubs drohen nicht nur Geldbußen, sondern oft auch Strafverfahren wegen § 285 StGB.

Achtung bei Online-Angeboten:

Die Rechtslage im Bereich Online-Glücksspiel ist kompliziert. Zwar erlaubt der Glücksspielstaatsvertrag 2021 unter bestimmten Bedingungen Online-Spielangebote, doch viele Plattformen operieren weiterhin ohne gültige Lizenz. Viele Anbieter sind nicht in Deutschland zugelassen und stehen nicht auf der sogenannten Whitelist. Dies ist für den Verbraucher oft nur schwer zu erkennen. Viele Online-Casinos betreiben ihre Website auf deutsch und vermitteln den Eindruck einer gültigen Lizenz in Deutschland. 

Ein Verstoß nach § 285 StGB kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch zivilrechtliche Probleme mit sich bringen – z.B. bei der Rückforderung von Verlusten.

Wann ist ein Glücksspiel legal?

Ein Glücksspiel ist legal, wenn es:

  • behördlich genehmigt ist,
  • von einem zugelassenen Anbieter betrieben wird und
  • unter Einhaltung der Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags stattfindet

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte ausschließlich bei Anbietern spielen, die in der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) geführt werden.

Fazit: Vorsicht beim Spiel mit dem Glück

Die Teilnahme an illegalem Glücksspiel ist kein Kavaliersdelikt. Wer mitspielt, macht sich unter Umständen strafbar – auch wenn es „nur ein bisschen Spaß“ war. Gerade im Internet ist die Grenze zwischen legal und illegal oft schwer zu erkennen. Bei Unsicherheiten oder einem eingeleiteten Ermittlungsverfahren ist anwaltlicher Rat dringend zu empfehlen.

Falls Sie mit einem strafrechtlichen Verfahren konfrontiert sind, zögern Sie nicht und setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung. Bei Consultatio Strafverteidiger stehen Ihnen erfahrene Anwälte für Strafrecht zur Seite, um Ihnen die bestmögliche Verteidigung und Beratung zu allen Fragen des Strafrechts zu bieten. Consultatio Strafverteidiger konnte bereits eine Vielzahl von Fällen erfolgreich zur Einstellung bringen. Warten Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Ihre Erstanfrage erfolgt unverbindlich und ohne Kostenrisiko – ob per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular.

Foto(s): Alina Niedergassel

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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