Illegales Glücksspiel; Online-Glücksspiel, Online-Casino, Roulette, Internet-Glücksspiel: Erstattung der Verluste!

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1.

Das online Glücksspiel, online Roulette, online Casino, Internet Glücksspiel bewegen sich in Deutschland in einer Grauzone. Auch die großen und namhaften Anbieter, wie z.B. BWin, verfügen regelmäßig nur über eine Lizenz nach dem Glücksspiel Staatsvertrag für Sportwetten

Lediglich in Schleswig Holstein für Bewohner von Schleswig Holstein gibt es teilweise Ausnahmen für die Anbieter von online Glücksspiel. In allen anderen Bundesländern ist dies nicht der Fall und das online Glückspiel verboten. 

Die Internet Glücksspielbranche setzt Milliarden um und nimmt offenbar in Kauf, dass die zu Grunde liegenden Verträge nach Rechtsauffassung des Landgerichts Gießen (Urteil vom 21.1.2021 – Az. 4 O 84/20) nichtig sind gemäß § 134 BGB und damit unwirksam.

Wer also mit online Glücksspiel Verluste erlitten hat, kann von dem Anbieter des verbotenen online Glücksspiels Erstattung der Verluste verlangen oder auch Schadensersatz. Dem Spieler steht ein Anspruch auf Erstattung der Verluste aus Bereicherungsrecht gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 BGB und auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 4 Abs. 4 Glücksspiel Staatsvertrag zu.

2.

Anspruchsvoll ist die Geltendmachung solcher Ansprüche, weil selbst namhafte Anbieter wie BWin ihren Sitz im Ausland haben, z.B. auf Malta oder in Gibraltar. Daher gestaltet sich auch die Vollstreckung gegen solche Anbieter herausfordernd. Auch die in Deutschland vorgeschriebenen Angaben zu dem Impressum im Internet werden unterlaufen. 

Angaben zu den Namen der Geschäftsführer (Directors) finden sich bei BWin ebenso wenig wie eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer. Über das Europäische Unternehmensregister lässt sich allerdings eine zustellungsfähige Anschrift ermitteln. Damit kann dann in Deutschland – soweit erforderlich – auch auf Erstattung der Verluste geklagt werden. Die internationale Zuständigkeit am jeweiligen Gericht des Verbrauchers ergibt sich aus Art. 18 Abs. 1 VO (EU) 1215/2012 (Brüssel Ia-VO/EUGVVO). Auf den Sachverhalt ist dann im Übrigen auch deutsches Recht anwendbar, so dass einer Klage nichts entgegensteht, falls der Glücksspielanbieter nicht vorgerichtlich die erlittenen Verluste ersetzt.

3.

Die Schwierigkeiten, den richtigen Anspruchsgegner und seinen Sitz zu ermitteln sowie auch in Bezug auf die von den online Glücksspielanbietern erhobenen Einwände gegen den Erstattungsanspruch erfordern in der Regel fachkundige Beratung und Vertretung durch eine(n) Rechtsanwalt/Rechtsanwältin. Ebenso ist die Vollstreckung im Ausland mit Fallstricken versehen. Gerne helfe ich Ihnen bei der Rückforderung ihrer Spielverluste.

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