Verluste beim Online-Casino-Glücksspiel? Geld zurückholen oder zurückfordern von PayPal+Skrill+VISA

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Angebot an Online-Casinos ist riesig, obgleich das Angebot in Deutschland an sich illegal ist. 

Gerade jetzt in Zeiten von Corona und den damit verbunden Auflagen zu Hause zu bleiben (#wirbleibenzuhause), dürfte die Nachfrage an Online-Casinos nochmals steigen, da Spielhallen vielerorts geschlossen haben.

Was Viele nicht wissen, etwaige Einzahlungen und Verluste können über Zahlungsanbieter, wie Paypal, Kreditkarten (VIS+Mastercard), SKRILL und auch Bankenm, zurückgeholt und erstattet werden.

Zum Hintergrund

Online-Casinos sind in Deutschland – bis auf wenige Ausnahmen – grundsätzlich illegal und nach § 4 Abs. 4 im Glücksspielstaatsvertrag gesetzlich verboten.

Dort heißt es wörtlich: 

„(4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.“

Zulässig sind öffentliche Glücksspiele nur, sofern sie behördlich genehmigt wurden (§ 284 StGB), was bei den Online Casinos (außer teilweise in Schleswig-Holstein) nicht der Fall ist. Ausnahmen bilden hier staatliche Lotterien oder Sportwetten.

Dieser Umstand ist vielen Nutzern nicht bewusst, da Online-Casinos mit Gütesiegeln á la „Made in Germany“ oder „In Europa lizensiert“ usw. eine Legalität suggerieren. Genau diese Illegalität der Online-Casinos erlaubt es den Nutzern, ihre Wetteinsätze zurückzufordern.

Verlorene Einsätze zurückfordern

Da der GlückStV illegales Glücksspiel verbietet, sollen auch Zahlungsleistungen in diesem Zusammenhang nicht stattfinden. Illegales Glücksspiel solle somit schon dadurch verhindert werden, dass ihm der „Cash Flow“ entzogen wird.

Nutzer haben somit einen Anspruch gegen die Casino Betreiber wie „888 Germany“, „Bet at home“ etc. auf Rückerstattung ihrer Wetteinsätze. Diese Anbieter sitzen jedoch oft im Ausland, weshalb eine Durchsetzung der Ansprüche schwierig bis unmöglich sein dürfte.

Hier ist es entscheidend zu wissen. dass auch Ansprüche gegen Banken, Kreditanbieter und insb. Bezahldienste wie PayPal, Skrill etc. bestehen.

Die erfolgten Geldeinsätze werden häufig über diese Zahlsysteme abgewickelt. Da Online Glücksspiel in Deutschland jedoch verboten ist, hätten diese Zahlungsvorgänge gar nicht erst stattfinden dürfen. Zahlungsanbieter, die solche Zahlungen zulassen, verletzen ihre Kontrollpflicht und es können Rückzahlungsansprüche geltend gemacht werden.

PayPal wurde jüngst von mehreren Gerichten (AG München und Leverkusen, LG ULM) zur entsprechenden Rückzahlung per Urteil verpflichtet. 

Was einfach klingt, ist in der Praxis jedoch mit gewissen Hürden verbunden, die der juristische Laie nur selten allein überwinden kann. 

Im Fall eines Rückforderungsanspruchs, ist rechtlicher Rat daher essenziell, um erfolgreich gegen den Online-Casino-Betreiber vorgehen zu können.

UPDATE – 24.03.2020

Mittlerweile haben einige Betroffene aufgrund der oben beschriebenen Illegalität des Glücksspiels und der damit verbundenen Zahlungen Rücklastschriften bei PayPal vorgenommen.

PayPal wehrt sich dagegen mit Mahnungen durch Infoscore Forderungsmanagement GmbH und/oder die Kanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 

Wird auf diese Zahlungsaufforderung nicht reagiert, ist PayPal teilweise dazu übergegangen ein Mahnverfahren einzuleiten und erwirkt so Mahnbescheide bzw. Vollstreckungsbescheide gegen Betroffene.

Spätestens hier ist es ratsam sich anwaltliche Unterstützung zu holen!

Es sollte wohl Einspruch bzw. Widerspruch rechtzeitig eingelegt werden. 

Denn soweit uns bekannt ist, verfolgt PayPal die Ansprüche vor Gericht sodann nicht weiter, wenn man sich (anwaltlich vertreten) dagegen wehrt. In uns bekannten Fällen hat PayPal in derartigen Fällen die Forderung nicht weiter gerichtlich verfolgt/die Klage zurückgenommen.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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