Geld zurück von Tipico: Weiteres Urteil im Online-Sportwetten-Skandal

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Tipico muss als Anbieterin von unerlaubter Online-Sportwetten an einen geschädigten Spieler 134.390 Euro zurückzahlen. Das hat das Landgericht Heidelberg entschieden. 


Die Dimensionen im Online-Glücksspiel- beziehungsweise Online-Sportwetten-Skandal werden immer größer. Das Landgericht Heidelberg hat jetzt Tipico mit Sitz in Malta verurteilt (Az.: 3 O 177/22), einem Spieler 134.390 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 20. Dezember 2022 zurückzuerstatten. Der Kläger hatte vom 17. November 2019 bis 8. Oktober 2020 an den Online-Sportwetten teilgenommen und dabei den genannten Betrag verloren. Tipico verfügt erst seit dem 9. Oktober 2020 über eine Lizenz für das Anbieten von Sportwetten im Internet.


„Das Landgericht Heidelberg bezieht sich in seinem Urteil direkt auf die einschlägigen Regelungen nach § 812 Bürgerliches Gesetzbuch. Zum sogenannten Herausgabeanspruch heißt es: ‚Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.‘ Das ist hier der Fall“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos und Anbieter von Online-Sportwetten spezialisiert.


Die Leistung des Klägers sei ohne Rechtsgrund erfolgt, da der Vertrag mangels rechtlicher Grundlage nichtig gewesen sei. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet in der Vergangenheit in Deutschland verboten. „Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor dem 30. Juni 2021 bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Diese Ansprüche ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB“, stellt Dr. Gerrit W. Hartung heraus. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit ohne Rechtsgrund.


Daher betont Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung, dass auch Spieler, die bei Online-Sportwetten Geld verloren haben, unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen sollten, um ihre Ansprüche auf Schadenersatz beziehungsweise auf Rückzahlung der erlittenen Verluste zu prüfen. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz sei somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handele.

Nützliche Informationen für Spieler und weiteren aktuelle Urteilen finden Sie hier.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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