Im Abgasskandal um Fiat Ducato bahnt sich am Landgericht Stuttgart Niederlage von Fiat Chrysler an

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Für Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis) wird es im Diesel-Abgasskandal immer brenzliger. Das Landgericht Stuttgart hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer in der mündlichen Verhandlung am 2. Mai 2022 klar gemacht, dass Fiat die Vorwürfe der Abgasmanipulation nicht bestritten hat. Damit stehen die Zeichen an der 30. Kammer für den Besitzer eines Wohnmobils EB 760 von Eura Mobil auf Sieg (Az.: 30 O 88/21). FCA versorgt die WoMo-Hersteller mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato. Der Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Abgasskandal Betroffenen zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt. Derzeit führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen Daimler.

Landgericht Stuttgart gutes Pflaster für Verbraucher im WoMo-Skandal

Fiat-Kunden und Camper stehen seit dem Sommer 2020 unter Schock. Damals durchsuchten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA und Iveco – beide gehören zum Fiat-Imperium. „Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen“, titelte die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. 

Mittlerweile hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer weit über 1000 Klagen im Fiat-Abgasskandal an deutschen Gerichten eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnten bereits erstritten werden. Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist im vollem Gang. Beweisbeschlüsse und Hinweise wie vorliegend zeigen deutlich, dass die Gerichte genauer hinschauen und die Hinhaltetaktik von FCA hinterfragen. Das Landgericht Stuttgart hat am 2. Mai 2022 in der mündlichen Verhandlung erneut darauf hin gewiesen, dass FCA den Vorwurf der Abgasmanipulation nicht bestritten hat, sondern nur so getan habe, als ob die Grenzwerte im normalen Straßenverkehr nicht eingehalten werden müssen. Hier die Eckdaten zum vorliegenden Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wird:

  • Im September 2018 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Euro Mobil EB 760 für 116.000 Euro. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 6b. Motorkennung: F1AGL411C. Mit Klage vom 5. März 2021 soll das Landgericht Stuttgart feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet. Der Fahrzeughändler wird auf Neulieferung eines mangelfreien Wohnmobils verklagt.
  • Im Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 2. Mai 2022 macht die Kammer am Landgericht Stuttgart Folgendes klar: „Das Gericht geht davon aus, dass die Beklagten Stellantis und FCA derzeit nicht bestritten haben, dass das Fahrzeug im Realbetrieb die Grenzwerte überschreitet. Das Gericht geht davon aus, dass die Beklagten lediglich Rechtsvortrag dahin gehalten haben, dass sie davon ausgehen, dass für den Realbetrieb als solches keine Grenzwerte existieren.“
  • Bereits in einer Verfügung vom 15. Oktober 2021 hatte das Gericht auf diesen Umstand hingewiesen. Wörtlich heißt es: „Es ist bislang nicht bestritten, dass die Abgasreinigung einige Zeit nach dem Motorstart reduziert wird. Gründe, weshalb dies zulässig sein soll, sind nicht dargetan. Gleiches gilt für die temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung.“
  • In einem anderen Verfahren am Landgericht Stuttgart hat die 20. Kammer erklärt, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nicht nur auf dem Prüfstand einzuhalten sind, sondern auch im realen Straßenverkehr (Az. 20 O 147/21). Dies sehe die höchstrichterliche Rechtsprechung vor (EuG vom 23. Dezember 2018, Az. T 339/16 und BGH vom 8. Januar 2019, Az. VIII ZR 225/17).
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass im Motor eine der Zeitschaltuhr verbaut ist, die die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschaltet. Die Robert Bosch GmbH hatte 2016 gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugestanden, Abschalteinrichtungen an Fiat geliefert zu haben. Außerdem hat Fiat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Zeitabschaltung in der Abgasreinigung bestätigt. Zudem zeigen mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.


Foto(s): Pixabay

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