Landgericht Stuttgart verurteilt Fiat Chrysler im Abgasskandal /Jetzt schnell klagen

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Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat Fiat Chrysler Automobiles (FCA/jetzt: Stellantis) im Diesel-Abgasskandal eine erneute Niederlage beigebracht. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Autobauer am 14. April 2022 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 37.936,07 Euro. Im Gegenzug muss der Verbraucher sein Hymer-Wohnmobil Ayers Rock zurückgeben (Az. 20 O 147/21). Gerade die Wohnmobil-Branche ist vom Fiat-Skandal massiv betroffen. Die meisten Hersteller der Freizeitfahrzeuge setzen beim Basisfahrzeug auf den Fiat Ducato, dessen Motor nach Ansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes die Abgasreinigung manipuliert. Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt. Derzeit führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen Daimler.

Seit Sommer 2020 ermittelt Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen FCA

Fiat-Kunden stehen seit Sommer 2020 unter Schock. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt durchsuchte vor knapp zwei Jahren Büroräume von Fiat und Iveco. Der Verdacht: Abgasmanipulation im großen Stil. Ermittlungsergebnisse liegen öffentlich derzeit zwar noch keine vor, trotzdem ist klar, dass der Autokonzern FCA von einem ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal betroffen ist. Ganz offensichtlich manipuliert der Autobauer die Abgasreinigung in seinen Motoren so, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Fiat und Iveco verkaufen Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen. Zum Iveco Daily liegt mittlerweile ein Rückruf beim Kraftfahrt-Bundesamt vor. Damit hat der Diesel-Abgasskandal von FCA Einzug in eine gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche gehalten. Am 3. August 2020 hat Dr. Stoll & Sauer bereits die erste Klage in Deutschland im Abgasskandal gegen FCA am eingereicht.  Mittlerweile sind weit über 1000 Klagen der Kanzlei gegen FCA an deutschen Gerichten anhängig. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnte die Kanzlei erringen. Auch steigt die Anzahl von Gutachten, die durch Gerichte in Auftrag gegeben worden sind. Der Skandal ist an den Gerichten angekommen.

Landgericht Stuttgart sieht Gefahr der Fahrzeug-Stilllegung 

Ein verbraucherfreundliches Urteil hat das Landgericht Stuttgart am 14. April 2022 gegen FCA gesprochen (Az. 20 O 147/21). Bei dem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittenen Urteil handelt es sich nicht um ein Versäumnisurteil. FCA hatte sich der Klage gestellt und sich geäußert. Das Gericht machte klar, dass dem Verbraucher durch Fiat Chrysler ein Schaden entstanden sei. Hier die wichtigsten Fakten zum Urteil am Landgericht Stuttgart:

  • Der Kläger kaufte im März 2018 das Wohnmobil „Ayers Rock“ des Herstellers Hymer gebraucht für 43.000 Euro. Das Fahrzeug ist mit einem für das Basisfahrzeug Fiat Ducato typischen 2,3-Liter-Motor mit 130 PS ausgestattet und verfügt über die Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481D.
     
  • Das Gericht folgte in wesentlichen Punkten den Anträgen des Klägers und verurteilte FCA nach §823 BGB zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 37.936,07 Euro. Der Verbraucher muss das Fahrzeug im Gegenzug zurückgeben. Der Kläger hat aus Sicht des Gerichts schlüssig vorgetragen, dass Fiat Chrysler im Basisfahrzeug des Wohnmobils Ayers Rock von Hymer eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat, die dazu führt, dass die Abgaswerte auf dem Prüfstand auf das gesetzlich vorgeschriebene Maß optimiert werden. Im realen Straßenbetrieb wird dann die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Menschen gefährdet. Die Abgasreinigung wird durch eine sogenannte Zeitschaltuhr nach rund 22 Minuten ausgeschalten. Darüber hinaus ist im Motor noch ein Thermofenster verbaut, dass die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur regelt – sprich ausschaltet. Das On-Board-Diagnosesystem muss auch manipuliert worden sein, ansonsten hätte es die falschen Abgaswerte angemahnt. Das Gericht wertete diese Steuerung als unzulässige Abschalteinrichtung.
     
  • Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass das Fahrzeug nicht der EU-Verordnung EG 715/2007 entspricht, wonach dieses bei normalen Betriebsbedingungen die Grenzwerte des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 nicht überschreiten dürfe. FCA hätte im Verfahren nur darauf beharrt, dass bei Tests die Abgasgrenzwerte eingehalten werden. „Auf Nachfrage hat sich die Beklagtenseite nicht dazu positioniert, ob ihre Angabe, wonach das streitgegenständliche Fahrzeug den relevanten Stickoxidgrenzwert einhalte, auch mit Blick auf den realen Straßenverkehr gilt“, betonte das Gericht in der Urteilsbegründung. Die höchstrichterliche Rechtsprechung sieht jedoch vor, dass die Grenzwerte auch im realen Betrieb eingehalten werden müssen (EuG vom 23. Dezember 2018, Az. T 339/16 und BGH vom 8. Januar 2019, Az. VIII ZR 225/17).
     
  • Beim Thema Motorschutz, der von Autobauern generell argumentativ für ein Einbau von Abschalteinrichtungen vorgetragen wird, blieb das Gericht unnachgiebig. Aus der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 gehe klar hervor, dass der Hersteller mit Hilfe technischer Maßnahmen sicherstellen müsse, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend wirkungsvoll begrenzt werden. Alles andere ergäbe keinen Sinn und würde die Verordnung ins Leere laufen lassen.
     
  • Dem Kläger ist aus Sicht des Gerichts beim Kauf ein Schaden entstanden. Das Gericht machte deutlich, dass dem Fahrzeug durch die Abschalteinrichtungen jeder Zeit die Zulassung entzogen werden könne und daher eine Stilllegung drohe.
  • Das Gericht ging von der Gesamtlaufleistung des Motors von 250.000 Kilometern aus. Der Kläger muss sich eine Nutzungsentschädigung für das Fahrzeug anrechnen lassen.
     
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Foto(s): Pixabay

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